Tulpe2023
Sehr geehrte Frau Bader , ich habe durch meine geschiedene Ex Partnerin nun erfahren ,dass unsere Tochter aufgrund von ADHS jetzt eine Pflegestufe von 2 bekommen hat .Von dem Antrag wusste ich nichts.Sie geht zu einer Kinderpsychologen ,da wurde mir dies bezüglich aber nie was mitgeteilt.Die kleine ist weder sehr beeinträchtigt,noch sonst was .Für ihr Alter sehr selbständig und normal ,bis auf das sie morgens Tabletten nehmen muss . Ich habe die kleine alle 14 Tage bei mir ,und auch öfters an Tagen außerhalb der Wochenend Regelung.In den Ferien auch mal über 2 Wochen, da bekommt sie auch keine Medikamente,und ich komme super mit ihr klar und auch sonst ist sie im Umgang ganz normal .Die Mutter bezeichnet das Kind als sehr anstrengend und belastend.Die Mama geht nicht arbeiten ,und unsere Tochter geht von morgens 8-16:30 Uhr in die Kita . Wir haben beide das geteilte Sorgerecht . Kann ich selber ein Gegengutachten erstellen lassen ?Ich möchte nicht ,dass mein Kind kranker gemacht wird ,als es ist ! Vielen Dank im Voraus .
Hallo, ein Pflegegrad wird nicht einfach so ausgestellt, es kommt jemand, der das Kind begutachtet. Ein Kind mit ADHS hat sehr häufig Anspruch auf mindestens Pflegegrad 2. Dies führt dazu, dass die Mutter monatlich u.a. Pflegegeld erhält, dass sie entlastet. So kann zum Beispiel eine Betreuung durch einen Dritten stattfinden oder eine Hilfe im Haushalt. Nach außen hin weiß ja niemand, dass das Kind ein Pflegegrad hat. Ich kann also nicht nachvollziehen, warum Sie dagegen vorgehen wollen. Und ich verstehe auch nicht, warum das Kind dadurch krank gemacht wird. Liebe Grüße NB
Pamo
Du könntest zunächst den Bericht des MDK anfordern und nachlesen, was drin steht. Schreib dem MDK oder der Pflegekasse und lass dir eine Zweitschrift schicken. Ein Pflegegrad 2 für Kinder ist übrigens nicht ungewöhnlich und bedeutet auch nicht, dass das Kind "krank" ist. Nur dass die Versorgung aufwendiger ist. Das Kind wird keine Nachteile durch diesen "Kinder"-Pflegegrad haben.
Kolkrabe
Aber es gibt doch keinen Nachteil für das Kind. Und die Mutter des Kindes hat durch den Pflegegrad mehr Spielraum, die Hilfe und Unterstützung zu bekommen, die das Kind benötigt. Zudem ist bei der Diagnose der Pflegegrad zeitlich begrenzt und die KK wird nach geraumer Zeit ein Wiederholungsgutachten fordern. Da der Pflegegrad ja Vorteile für Mutter und Kind hat, ist die Frage, warum Du Dich sträubst?
JakobsMutti
Mich würde mal konkret der Zeitumfang deines Umgang Interessieren, denn alle zwei Wochen und auch unter der Woche ist nicht der Alltag eines Alleinerziehenden Elternteils - das vergessen ja viele umgangsberechtigte des Öfteren. Wochenende ist nicht Alltag auch unter der Woche mal ein paar Stunden ist nicht Alltag - Alltag ist - Tag für Tag das Kind und einen 2-peronenhaushalt zu versorgen und zu managen. Also auch wenn du deine Tochter regelmäßig siehst, dann ist das für die Mutter vllt mal eine Pause, aber ihre Realität ist nicht deine. Der MDK wirft nicht um sich mit solchen Pflegegraden - also Versuch doch noch mal eine Mediation mit der Mutter deines Kindes - damit wenigstens ihr beide ein bisschen respektvoller miteinander umgeht!
Anna198
@JakobsMutti Prinzipiell würde ich dir ja Recht geben, aber in diesem Fall ist das Kind jeden Tag von 8.00-16.30 in der Kita und die Mutter arbeitet NICHT (und es gibt wohl anscheinend auch keine weiteren Kinder). Jedes 2. Wochenende ist das Kind beim Vater. Pausen hat diese Mutter mehr als genug. Ich kann nicht nachvollziehen warum hier noch eine Haushaltshilfe oder eine weitere Betreuungsperson gebraucht werden könnte.
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