Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mietverhältnis für Ex Frau

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mietverhältnis für Ex Frau

Jolle

Hallo Frau Bader ,meine Frau möchte sich von mir trennen.Wir leben in einer Doppelaushälfte mit ca.130qm Wohnfläche. Ich stehe als einziger im Grundbuch. Ich würde gerne meiner Frau und den Kids ermöglichen im Haus wohnen zu bleiben und würde gerne,da ich ja Eigentümer bin ,an meine Frau vermieten.Geht das und würde das Amt da mitmachen ? Die Kids sind 6 Jahre und Zwillinge von 5 Jahren. Also 3 Kinder. Quadratmeter ist das Haus zu groß doch könnte ich Räumlichkeiten selber in Anspruch nehmen und weniger qm vermieten? Meine Kids sollen in ihrem Umfeld bleiben, Schule , Kindergarten und gewohnte Umgebung. Gruß Jörg


Soie

Wieso soll das Amt da mitmachen? Du musst für die Kinder Unterhalt zahlen und da die Kinder über drei Jahre alt sind, haben Sie Anspruch auf einen Kindergartenplaz so das deine Frau arbeiten gehen kann.


wildpferdchen

Welches Amt? Du bist deinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet und im Trennungsjahr auch deiner Frau. Selbst, wenn deine Frau nicht im Grundbuch steht, hat sie unter Umständen Anrecht an einem Anteil des Hauses bzw. auf einen finanziellen Ausgleich. Das hängt davon ab, ob ihr einen Ehevertrag habt und was darin geregelt ist. Zum Thema Vermieten: Ist das Haus denn in zwei Wohnungen aufgeteilt? Möchte deine Frau trotz Trennung weiterhin ganz nah mit dir zusammenwohnen?


Pamo

Kein Amt wird dich davon abhalten, deine drei Kinder und die Exfrau sehr günstig oder gar mietfrei in deinem Haus leben zu lassen. An eigene, minderjährige Kinder zu vermieten ist eher ungewöhnlich. Meine Tochter lebt mietfrei bei mir. Einzige mögliche Ausnahme: Du wirst zum Sozialfall und bist nicht mehr in der Lage, Unterhalt zu leisten.


Terkey235

...Wenn man allerdings zum Sozialfall werden würde, könnte man vermutlich das Haus nicht mehr halten. Ist also auch keine Option.


Pamo

... eben deswegen könnte in diesem Fall ein "Amt" etwas dagegen haben, dass er ein Haus verleiht oder vermietet statt es zu verkaufen. In diesem Fall sein zuständiges Sozialamt oder JobCenter.


KielSprotte

Was genau meinst du mit "würde das Amt mitmachen"?. Du bist zumindest deinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet - wenn du dir mit deiner Frau einig bist, kannst du den sicherlich auch in Naturalien - sprich Haus leisten. Deine Frau müsste dann für den restlichen Unterhalt für die Kinder und sich aufkommen, denn bevor "ein Amt" eintritt, wird sie eine Arbeit aufnehmen müssen - wenn sie nicht bereits arbeitet. Ggf. Kann sie dann ergänzende Leistungen beantragen.


mamavonbaby

Ich weiß nicht welches Amt du meinst. Es gibt bei kenem Amt mehr eine Quadratmeterbegrenzung... wenn du das deiner Exfrau für 1300Euro Kalt vermietest,d ann zählen diese 1300euro Bei dir als Einkommen und werden dann natürlich auch zur Berechnung de Unterhalts für die Kinder mit eingerechnet. (Das geschiet natürlich auch, wenn dud das an Fremde vermietest) Ich Schreib das nur, damit du das schonmal gehört hast.... Du kannst sie da natürlich auch kostenlos wohnen lassen und dich mit ihr wegen dem Unterhalt einigen.


Neverland

Sobald einer von beiden das Amt involviert hat, ist da nichts mehr mit kostenlos. Wenn die Frau sehr schlau ist, auch ohne Amt. Den der Unterhalt für die Kinder kann nicht mit der Mietzahlung abgegolten werden, er muss nachweisen das der Unterhalt geflossen ist wenn sie es schlau anstellt. Sonst kann sie nämlich behaupten, das er ja keinen Unterhalt gezahlt hat. Davon ab wird wohl das Gericht und das Amt sehr genau hinschauen, wenn er weiterhin nach der Trennung Räumlichkeiten nutzt wie viel Trennung es wirklich gab. Wäre nicht das erste Mal das eine Trennung vorgeschoben wird um Sozialmittel auszunutzen.


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