Frage: Psychologisches Gutachten

An alle Teilnehmer Meinen Kindern und mir steht ein psychologisches Gutachten bevor, verordnet vom Familiengericht, auf Antrag des KV. Hat Jemand Erfahrung in diesem Bereich? Ich habe ein Bericht über diese Gutachten aus dem Jahr 2017 gelesen. In den öffentlichen Medien erschienen und sogar von Richtern heftig kritisiert. (Oma ohne Erfahrung ist zu so einem Gutachten fähig, usw. üble Sachen) Ich weiß nicht wie ich darüber denken soll. Alles in einem geht es nur schlecht für die Kinder aus. Große Tochter (5J.) hat schon auffällige Probleme im KIGA. Zurückzuführen auf das Verhalten vom KV ihr gegenüber. ( Erniedrigung,Ignoranz der eigenen Meinung, usw.) KIGA muss vor Gericht Stellung nehmen. KIGA empfiehlt selbst Kinderpsychologen. KV weigert sich dem zu zu stimmen. Hat Jemand Erfahrung? Ich wäre dankbar für ein Paar Informationen. MFG

von XYZ15 am 01.03.2020, 23:53



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo, das Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich dazu nichts sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2020



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Den Gutachter bestellt das Gericht, nicht Antragsteller oder Antragsgegner. Du bist hoffentlich anwaltlich vertreten; Deine Anwältin weiß, was im fall eines ungeeigneten Gutachters bzw. bei einem nicht den Standards entsprechenden Gutachten zu tun ist. Selbst wenn der bestellte Gutachter 2017 etwas getan hat, was nicht unbedingt den Standards entsprich, heißt das für dieses Verfahren nichts.

von Berlin! am 02.03.2020, 00:44



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo von Berlin! Der KV verlangt über seinen Anwalt von dem zuständigen Gericht, ein psychologisches Gutachten. Mit 2017 habe ich den großen Bericht in den öffentlichen Medien gemeint. Es kam im TV, es war in den Zeitungen, es war im Internet. Es geht um ca. 390000 psychologische Gutachten die von Gerichten aus ganz D in Auftrag gegebenen wurden. Es stellte sich heraus dass, diese Gutachten von nicht qualifizierten Personen gemacht wurden. (Oma, Reinigungskraft, usw....) und somit gar nicht anerkannt werden durften. Diese Gutachten die anerkannt wurden , hatten vernichtende Folgen für die betroffenen Familien. Deshalb habe ich ja im Chat gefragt ob jemand Erfahrung mit diesem Thema hat. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 01:16



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Moin, niemand MUSS sich begutachten lassen, das darf einem auch nicht negativ ausgelegt werden. Und ebenfalls ist es nicht möglich, dass der KV ein Gutachten beantragt, aufgrunddessen nur du begutachtet wirst. Er wird ebenfalls begutachtet. Ich hätte das Gutachten abgelehnt. Da du das offensichtlich nicht getan hast würde ich mir dringend einen Fachanwalt!!! für Familienrecht suchen. Den solltest du eh schon längst haben. Ebenfalls würde ich mich in Gruppen speziell zu dem Thema informieren und austauschen. Wenn du magst schreib mir eine PN. Unterschätzte das Ganze nicht. floe

von la-floe am 02.03.2020, 06:19



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo la floe Ich habe einen Fachanwalt für Familienrecht. Der KV hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben, per Antrag durch seinen Anwalt. Ich weiß dass, ich das Gutachten auch ablehnen darf, ohne dass es mir negativ ausgelegt werden darf. Problem ist nur dass, meine Kinder dem nicht entkommen können (zumindest denke ich das). JA, kann keine Stellungnahme abgeben, weil nur ein Gespräch zwischen den Eltern statt gefunden hat. JA kennt die Kinder nicht. Danach gab es Probleme beim Umgang mit den Kindern (Tochter will nicht mit, schreit, weint, rennt davon; KV setzt die Tochter in den Sitz, presst sie unter heftiger Abwehr der Tochter, in den Sitz und fährt davon; greift KM auch noch an als diese versucht der Tochter über Anruf der Polizei zu helfen) Nicht nur jetzt gab es Probleme beim Umgang. Es gab die ganze Zeit seit der Trennung Probleme beim Umgang. (1,5Jahre) Kinder wollten und wollen beide nicht mit dem KV mit gehen. KV ignoriert den Wunsch der Kinder. Seiner Meinung nach, müssen die Kinder das machen was er will, weil beide noch nicht 14 Jahre alt sind und weil sie kein Mitspracherecht und auch sonst keine Rechte bis zu ihrem 14 Lj. haben. Nun das sehe ich ganz und gar nicht so. Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Meinung und jeder Mensch hat ein Recht darauf dass, seine Meinung auch akzeptiert und respektiert wird. Wie sollen sich die Kinder denn bei so einem Verhalten entwickeln können? Dadurch lernen sie dass, sie keinen Wert haben und ein kein Wort besitzen. Sie lernen dass, sie alles mit sich machen lassen müssen. Das würde ganz böse Wirkungen in deren Entwicklung haben. Das Verhalten des KV der Kinder gegenüber lasse ich niemals zu. Narzistisches Verhalten ist krank. Kinder müssen vor solchen Menschen geschützt werden. Ich sehe doch und der KIGA, wie sich die Kinder entfalten, wenn kein Umgang statt findet mit dem KV. Am Montag nach dem Umgang mit dem KV sind die Kinder im KIGA total verstört. Den Erzieher den die beiden Mädchen sehr gerne haben, den meiden sie, sie weinen wenn er auf sie zu kommt und sie begrüßen will. Als der Erzieher alleine die Gruppe betreuen musste, war es nicht möglich die Kinder im KIGA zu lassen. Sie sind vor ihm weggerannt, haben geschrieen, nicht geweint sondern vor Angst geschrieen. Sie ließen sich nicht beruhigen. Ich musste sie wieder mit nach Hause nehmen. Das war nicht das erste Mal. Vorfall dem JA gemeldet. Vom JA weiter geleitet an die Beratungsstelle. Termin bei der Beratungsstelle. Beratungsstelle rät zum Gang vor Gericht. Der Beamte (30 Jahre Erfahrung) sieht unter diesen Umständen keine Chance auf außergerichtliche Einigung. Der KV will unbedingt die KM schlecht da stehen lassen. Ich möchte nur wissen welcher Personenkreis sprich, Bezugspersonen der Kinder, mit diesem Gutachten noch bewertet werden wird. Ich habe gelesen dass, so ein Gutachten 3-6 Monate dauern wird. Aufgrund dessen weil das Leben daheim bei allen Familien begutachtet wird, mit denen die Kinder im Bezug stehen. Bei mir sind es meine Angehörigen die 250km weiter weg wohnen. Deswegen suche ich Personen die mit solchen Situationen schon zu tun hatten. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 06:57



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ich glaube, du hast ein Problem auch mit deiner Selbstwahrnehmung. Du weißt, dass du alles tun musst, damit deine Kinder vertrauensvoll zum Umgang mit dem KV gehen. Allein die Querelen beim Abholen sind sicher nicht nur dem KV geschuldet, sondern auch dem, was du - im Vorfeld schon - ausstrahlst und deinen Kindern - z.B. mit dem Rufen der Polizei - signalisierst und stetig bestätigst. Die Forderung nach einem psychologischen Gutachten ist daher ein geeigneter Zug des KV. Absolut logisch und nachvollziehbar. Da der Richter den Gutachter beauftragt, sind deine Argumente zu Gutachten in der Vergangenheit, die ja auch gar nichts mit euch zu tun haben, völlig irrelevant. Das Verhältnis zu Verwandten, die weiter weg wohnen, wird sicher nicht beleuchtet oder haben sie eine tragende Funktion im Umgang mit den Kindern? Zumal diese Personen einer Untersuchung zustimmen müssten, sprich, sie könnten es bei einer eher unwahrscheinlichen Anfrage ablehnen. Wäre es denn nicht möglich, dass jemand anderes die Kinder "übergibt"? Eine neutrale Person, die eben NICHT vermittelt, dass der Vater gefährlich ist und die Kinder das Gefühl haben, stetig gegen die geliebte Mutter zu handeln? DAS ist nämlich der Knackpunkt. Es kann sich durchaus im Gutachten herauskristallisieren, dass DU (mit) der Auslöser für die Probleme der Kinder bist, weil du ihnen stetig unterschwellig signalisierst, der KV bedeutet Gefahr. Ich würde mir sehr genau überlegen, ob ich diesem Gutachten zustimme. Berate dich bitte nochmals eingehend mit deiner Anwältin.

von Mutti69 am 02.03.2020, 09:10



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Mutti 69 Der KV hat wegen seines Verhaltens Vorgesetzten gegenüber und Arbeitskollegen gegenüber eine schriftliche Verwarnung bekommen. Der KV ist ein Mensch der wie folgt denkt und handelt: ALLES WAS ICH SAGE WIRD SO GEMACHT, OHNE WIEDERREDE. WENN WIEDERSTAND ERFOLGT, WIRD ER ERNIEDRIGT. Die Verwarnung wird mein Anwalt verlangen. Trotzdem danke für Deine Meinung. Aber ich möchte Personen mit Erfahrung in solchen Situationen ansprechen. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 09:45



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Mutti 69 Was ich vergessen habe: Ich habe dem KV eine Ausreiseerlaubnis für Minderjährige ausgehändigt. Ich wollte mit den Kindern zur Familie, das griechisch orthodoxe Osterfest feiern. Die Kinder haben regelmäßigen Kontakt zur Familie. Sie waren auch schon in dem Land wo die Familie lebt. Der KV lehnte den Urlaub ab: -es ist nicht sein Problem dass, der väterliche Teil meiner Familie nicht in D lebt -weder die KM noch die Kinder gehören dieser Religion an -dadurch würde sein Umgang ausfallen -der KV verlangt dass, der Umgang der während eines Urlaubs ausfällt, entweder vorgezogen wird oder dementsprechend nachgeholt wird -er erlaubt keinen längeren Aufenthalt außerhalb D als 1,5 Wochen Der Urlaub wäre in Europa. Er hat alle Reisedaten und Adressen. Die Ablehnung habe ich schriftlich beim Anwalt. Mein Anwalt hat deswegen das Gericht eingeschaltet. So, funktioniert der KV nach seiner Denkweise. Es macht mich wütend dass, alle im Chat immer die KM als böse darstellen. Ich bin die jenige gewesen die ständig um Unterstützung gebeten hat. Ich bin bereit Gespräche zu führen bei der Beratungsstelle. Ich gehe immer auf die Behörden zu. Ich werde jedoch niemals zulassen dass der KV meine Kinder erniedrigt, zu etwas zwingt oder sonst irgendwas. Nur weil er glaubt dass er das darf. Der Beamte, der unser Berater sein wird, hat gesagt dass, Kinder niemals zu etwas gezwungen werden dürfen und dass ihr Wort sehr wohl zählt. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 10:17



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ja, für Europa brauche ich ein Dokument zur Ausreise von Minderjährigen. Ja, das hat auch der Richter verlangt. Obwohl ich aus diesem Land komme und beide Staatsbürgerschaften besitze. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 10:19



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Mir tun die Kinder nur extrem leid. Die dürfen das alles ausbaden. Diese Streitereien von zwei Erwachsenen welche es deutlich besser wissen sollten. Gutachten kann ich da nur empfehlen, denn das die Kinder dieses Gezerre um den Knochen schadlos überstehen bezweifel ich stark. Ja, ich gehe davon aus da tut sich weder die Mutter noch der Vater was, den dazu gehören immer zwei. Stimme also Mutti69 zu.

von Felica am 02.03.2020, 10:24



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Da du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast, wird Frau Bader dir nicht antworten. Und wenn es dir um einen Erfahrungsaustausch mit Betroffenen geht, warum postet du dann im Experten-Chat "Recht"? Dann gehe doch lieber in die Rubrik "Alleinerziehend", da hast du wohl größere Chancen. Ansonsten ist mein persönlicher Eindurck das KM und KV einen Privatkrieg auf dem Rücken der Kinder austragen. Vielleicht solltest ihr euch BEIDE zum Wohle der KInder ändern....

von KielSprotte am 02.03.2020, 10:26



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ich habe beruflich gelegentlich mit solchen Gutachten zu tun. In einem Fall wie dem Deinen, in dem es so problematische Übergabesituationen gibt, der Umgang aber augenscheinlich trotzdem, und zwar unbegleitet, stattfinden soll (was darauf hindeutet, dass der Umgang als solcher durchaus klappt), erscheint die Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens zwecks Klärung der Frage, was für das Kindeswohl der beste Weg ist, durchaus sinnvoll. Würde ich als Kindesvater vermutlich auch verlangen, wenn ich mir von der Mutter ständig anhören müsste, dass der Umgang zwischen Vater und Kind nicht gut für die Kinder sei. Im Ergebnis können die Begutachtungen hilfreich sein, müssen es aber nicht. Ich habe einmal erlebt, bei einem massiv zerstrittenen Elternpaar, von denen jeder jahrelang am Kind zerrte, dass die Begutachtung tatsächlich zur Befriedung der Sachlage führte, weil das Gutachten allen Beteiligten augenscheinlich völlig neue Sichtweisen eröffnete und die Elternteile über genügend Selbstreflexionsfähigkeit und -willen verfügten, das für sich auch wirklich anzunehmen. Andere Gutachten haben viel Geld und Aufwand gefressen und überhaupt nichts an der Situation geändert, die hätte man sich sparen können. Der Gutachter/die Gutachterin unterhält sich im Begutachtungsverlauf üblicherweise mit den Personen, die das Kind betreuen (neben den Eltern); wenn Deine Angehörigen 250 km weit weg wohnen, werden sie wohl keinen Kontakt zu den Kindern, die über reine Besuche hinausgehen, haben, somit für den Gutachter/die Gutachterin wahrscheinlich keine Relevanz haben.

von Mörchen17 am 02.03.2020, 10:36



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Möhrchen So eine Situation hatten wir ja auch. Der KV hat Seinerseits viele Fehler mir und den Kindern gegenüber eingeräumt. Er hat auch zugegeben dass seine Familie durch ihr Verhalten mir gegenüber auch viele Fehler gemacht hat. Die JA Beamtin ist Zeugin. Sie hat dem KV auch über vieles die Augen geöffnet. Ja, das war aber vor 1 Jahr. Seit ich mit den Kindern wieder hier wohnen muss und seit er das Haus alleine besitzt hat er mir den Krieg angesagt. Das kann man aus WA Nachrichten erlesen. Der KV wurde von meinem damaligen Anwalt gleich durchschaut. Mein jetziger Anwalt kommt zu dem gleichen Schluss. Er will alles, koste es was es wolle. Keine Rücksicht auf Kinder. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 12:27



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Die Kinder werden auf jeden fall als Verlierer aus der Sache hervorgehen. Ob Dein Mann nun af der Arbeite eine Abmahnung oder sonstwas bekommen hat, ist für Euren familienrechtlichen Streit doch erstmal unwichtig. Jedenfalls habt ihr kaum einen Anspruch darauf, dass Euch Einsicht in die Personalakte gewährt wird, wäre ja noch schöner. Besprich die Sache doch mit Deinem Anwalt, wenn Du denn wirklich einen hast. Bei dem Gutachten werden nicht x Personen begutachtet. Es wird eine konkrete Frage geklärt, etwa ob jemand erziehungsfähig ist. Dazu werden auch Bezugspersonen, Erzieher etc. gefragt. Ich kann echt nur den Kopf schütteln.

von Berlin! am 02.03.2020, 13:44



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

https://www.rund-ums-baby.de/recht/Umgangsrecht-ABR_205867.htm lässt ja wohl darauf schließen, dass du zum einen 250 km weit ziehen willst und den Vater generell als unfähig einstufst. Und das unter anderem mit Begründungen wie schizophrener Bruder, keine Blutsverwandten (wo hingehen du an die 200 Blutsverwandte hast, nachgewiesen per Gen-Test), die Mutter des KV Einzelkind ist, keinen verbnünftigen Schulabschluss hat usw. Also alles ziemlich hanhebüchene Begründungen dafür, warum ein Vater nicht geeignet sei. Ihr hingegen redet nicht über den KV, er gehört nicht zu eurem Leben (wie du dort schreibst) etc. Doch ja, da kann ich durchaus verstehen, warum der Vater ein Gutachten möchte in dem nachgewiesen wird, dass die Kinder ihm bewusst entfremdet werden und von deiner Seite aus eigentlich Nullkommanull Interesse besteht, das die Kinder eine Bindung zum KV aufbauen.

von cube am 02.03.2020, 14:09



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Wenn ich deine Frage und Begründungen aus Jan so lese habe ich eher den Eindruck, dass du hier die treibende Kraft bist, die es den Kindern sehr schwer macht. Vermutlich tut ihre euch beide nicht . aber ernsthaft: wer einen KV für ungeeignet hält weil er nicht genug Blutsverwandte hat und seine Mutter keinen dir passenden Schulabschluss ... hört sich für mich auch nicht wirklich spitze an.

von cube am 02.03.2020, 14:12



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

In Kenntnis der Vorgeschichte und den damalig gemachten Aussagen, bin ich absolut FÜR ein psychologisches Gutachten. In der Hoffnung, es hilft den Kindern...ich bin erschüttert. Mehr bracht man wohl kaum noch sagen...

von Mutti69 am 02.03.2020, 14:20



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

sieht es doch wohl eher so aus: 3,5 bzw. 1,5 Jahre leben die Kinder mit euch beiden als Mama und Papa. Dann trennt ihr euch und du ziehst 250 km weit weg. In den nächsten 1,5 Jahren fährt der Vater wöchentlich diese Strecke um seine Kinder sehen zu können. Als er ist schon mal kein KV, dem der Bezug zu seinen Kindern egal ist. Innerhalb der Zeit schaffst du es aber trotzdem, das beide Kinder eine vertraute Person (nicht dein Partner) "Papa" nennen - kein 3,5 Jahre altes Kind nennt einen andere Person aus freien Stücken plötzlich Papa nachdem es 3,5 Jahre seinen Vater so genannt hat. Dann ziehst du wieder zurück und der Vater möchte nun mehr Umgang als in den letzten 1,5 Jahren. Was du verhindern willst. Und das ist jetzt die Kurzfassung. Wundert es dich da wirklich, das der Vater Urlaub auf 1,5 Wochen beschränken will wenn er weiß, das du Umgang, der möglicherweise durch längeren Urlaub verpasst wurde, nicht nachholen lassen willst? Wundert es dich da wirklich, dass der Vater ein Gutachten möchte, dass die Kinder durch dich negativ beeinflusst werden/wurden ihm gegenüber? Und dann kommen noch die seltsamen Begründungen dazu wie kranker Bruder, zu wenige Blutsverwandte, Mutter hat nicht den passenden Schulabschluss etc. Und nun willst du ja auch gerne wieder 250 km zurück ziehen und den Umgang erschweren bzw. möglichst verhindern. Also mich wundert nicht, dass der KV da langsam die Faxen dicke hat.

von cube am 02.03.2020, 15:02



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Cube Das Gutachten und die Akte aus der Klinik wo der Bruder des KV drin war, wurde beantragt. Bei der Polizei gibt es einen positiven Test auf Rauschmittelkonsum. Unter solchen Umständen ist der auch Auto gefahren. Er hat per Gericht seinen Führerschein für immer entzogen bekommen. Diesen Beschluss hat mein Anwalt ebenfalls beantragt. Liebe Cube, glaubst Du tatsächlich dass ich meine Kinder zu solchen Personen lasse? Würdest Du das zulassen? Falls Du eine Mama bist? MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 16:28



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Manche Dinge brauchen (leider) ihre Zeit. Der Richter wird sich sicher einen guten Überblick verschaffen können, du bist ja sehr auskunftsfreudig, so dass man einen guten Eindruck gewinnen kann, wer da einen negativen Einfluss auf die Kinder hat und wer nicht oder auch nur weniger. Ich wünsche deinen Kindern alles erdenklich gute.

von Mutti69 am 02.03.2020, 16:44



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ja Mutti 69 Trotzdem Danke. Seit die Kinder auf der Welt waren, durften meine Eltern nicht unser Haus betreten. Obwohl Sie die Hälfte vom Haus bezahlt haben. Sie durften an keinem Geburtstag der Kinder zu uns kommen, die Kinder durften nicht zu deren Geburtstag. An sämtlichen Feiertagen mussten wir zu seiner Familie oder zu seinen Triathlon und Marathon Veranstaltungen. Nur mal ein Einblick in unser ehemaliges Leben. Die Nachbarn und Freunde meiner Eltern sind Zeugen. Aber trotzdem vielen Dank

von XYZ15 am 02.03.2020, 17:34



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Was hat ein kranker Bruder damit zu tun, wie der KV mit seinen Kindern umgeht...? Einsicht und die Krankenakte des Bruders bekommt ihr mit Sicherheit nicht. Zum Glück. Wenn überhaupt, wurde dem KV die Fahrerlaubnis entzogen. Für immer garantiert nicht. Ausgeschlossen. Wenn überhaupt kann eine Sperre zur Wiedererteilung der FE angeordnet werden, die auch dauerhaft. Aber nicht, ich betone: NICHT, weil jemand einmal unter Drogen gefahren ist. Sicher nicht. Es stimmt also nicht, was Du erzählst. Übrigens: Dein Anwalt hat Akteneinsicht beantragt, nicht "den Beschluss". Schon deshalb, weil es ein Urteil gewesen ist. Bleib doch bitte bei der Wahrheit. Dann reagieren die anderen auch nicht so angenervt auf Dich. Und die Fragen zu Deinem Post vom Januar hast Du schön ignoriert. Du tust mir echt leid. Aber nicht so sehr, wie Deine Kinder. Die werden immer darunter leiden.

von Berlin! am 02.03.2020, 18:37



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Berlin Der Bruder vom KV hat in dem Sinne etwas damit zu tun weil der KV die Kinder bei ihm lässt während er an seinen Veranstaltungen teil nimmt.

von XYZ15 am 02.03.2020, 19:54



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Berlin Du hast etwas falsch verstanden. Der Bruder des KV wurde mit Aufputschmittel im Blut beim Auto fahren erwischt. Der Bruder des KV leidet unter Verfolgungswahn. Seine eigene Mutter hat damals selbst die Klinik angerufen weil sich der Bruder im Auto versteckt hat. Er hat Stimmen gehört und Leute gesehen die nicht da waren. Er ist bis zum heutigen Tag unter medikamentöser Beobachtung. Er muss zur Therapie und zum Arzt. Das weiß ich, weil ihn seine Mutter immer begleiten muss. Das ist Anweisung vom Arzt. Und er hat seinen Führerschein auf Lebenszeit entzogen bekommen. Er wurde auch arbeitsunfähig geschrieben. Was heißt geschrieben? Er wird nie mehr arbeiten können. Ich weiß noch genau an welchem Tag die Mutter die Klinik angerufen hat. Sie hat ihn vorher mit ihren Halbgeschwistern überall gesucht, den ganzen Nachmittag. Sie hat meinen Ex stündlich am Laufenden gehalten. Als sie ihn fand, hat sie meinen Ex angerufen und er ist daraufhin gleich in die Klinik zu seinem Bruder gefahren. Er war an einem Freitag um 22 Uhr nachts. Mein Ex hat mir sogar von dem Besuch geschrieben. GENAU DESHALB WEIß ICH DAS NOCH SO GENAU. Die Tante meines Ex hatte die gleiche Krankheit. Seit sie 12 Jahre alt war ging sie zur Therapie und nahm Tabletten. Zum Schluss hat sie ihr eigenes Haus in Brand gesetzt weil sie sich verfolgt gefühlt hat. Entschuldige bitte. Ich habe WA Nachrichten und die Nachrichten aus der Zeitung. Erzähl mir bitte nicht irgendwelche dummen Sachen. Und ich habe aus Sicherheitsgründen die Unterlagen einfordern lassen. Entschuldigen dass mir meine Kinder wichtig sind. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 20:08



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ich habe nichts ignoriert. Es geht nicht um die Familie von sonst jemandem. Es geht nur um die Sicherheit der Kinder, mehr nicht. Aber manche denken nun mal anders. MFG

von XYZ15 am 02.03.2020, 20:11



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Dann mag es eventuell daran liegen, dass du recht wirr alles mögliche schreibst und sehr viel davon hat zumindest primär erst mal nichts mit der Eignung des Vaters bzgl. Umgang zu tun. Welchen Sport er in seiner Freizeit betreibt oder wieviel Zeit dafür während eurer Beziehung draufgegangen ist, ist eben auch nicht relevant dafür, wie er sich jetzt kümmert. Dann bleibt es dennoch dabei, das der Vater trotz großer von dir hergestellter Entfernung regelmäßig zu euch gefahren ist um den Umgang wahrzunehmen. Das passt dann aber irgendwie nicht dazu, dass er seine Interessen immer über alle anderen stellt. Dazu kommen eben wirre Begründungen wie Blutsverwandtschaft oder Schulabschlüsse - ja, das klingt eben alles nicht wirklich sachlich. Du selbst ziehst innerhalb kürzester Zeit mehrfach um bzw. willst jetzt wieder umziehen - auch nicht gerade super für ein stabiles Umfeld der Kinder. Und darüber hinaus frage ich mich, warum du hier fragst, wenn du doch einen Anwalt hast? Der wird dich doch 1000x besser beraten können als jemand in einem Forum, der die ganze Sachlage gar nicht wirklich überblicken kann. Ach übrigens: nur weil man psychisch erkrankt ist und deswegen Medikamente nehmen muss und regelmäßig zum Arzt ist man nicht automatisch eine Gefährdung für Kinder. Wenn dem so wäre, dürften ua einige der hier fragenden Mütter ihre Kinder schon gar nicht mehr haben. Natürlich gibt es so schwere Verläufe, dass jemand nicht mehr geeignet ist - aber das eine andere Verwandte deines Mannes ihr Haus angezündet hat, hat zB auch gar nichts! mit dem Vater und euren Kindern zu tun. Dennoch bringst du es als Beleg dafür, wie krank der Bruder ja sein muss. Verstehst du langsam was ich meine? Du wirfst alles mögliche, was andere - nicht der KV - gemacht haben oder machen mit rein und meinst, das würde doch beweisen, wie unfähig der KV ist. Es tut mir echt leid, aber so, wie du hier argumentierst, klingst du für mich einfach selber nicht so ganz stabil.

von cube am 02.03.2020, 20:28



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Du bist Dir wichtig. Dann erstmal laaaaange keiner. Du und Deine komischen Vorstellungen. Du drehst den Sachverhalt so, wie er Dir passt. Oder anders gesagt: Du erzählst hier Unwahrheiten. Erst ist die Mutter der KV Einzelkind, jetzt hat sie Halbgeschwister. Und die Aussagen vom Januar ignorierst Du immer noch. Wer einmal lügt, dem glaubt man halt nicht mehr. Die armen Kinder.

von Berlin! am 02.03.2020, 21:05



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Berlin Die Mutter ist Einzelkind Die Mutter der Mutter hat geheiratet. Mit diesem zweiten Mann hatte sie noch 7 Kinder. Ein kleines Mädchen ist mit 3 Jahren ertrunken. Ein Junge mit 14 Jahren wurde vom Auto überfahren. Ja die Mutter ist Einzelkind. Sie selbst nennt diese Kinder der Mutter mit dem zweiten Mann Geschwister. MFG

von XYZ15 am 03.03.2020, 06:13



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Cube Ja ich erwähne den Bruder weil die Dame , der Verfahrensbeistand, eben auch diese Personen daheim aufsuchen wird. Ich mache mir nun mal Sorgen um meine Kinder. Ja, ich habe einen Fachanwalt für Familienrecht. Der sagt aber dass jeder Verfahrensbeistand anders vorgeht. Er kann mir also zu diesem Thema nichts sagen. Er sagt dass sich die Familien immer vorher einigen, bevor ein Verfahrensbeistand beauftragt wird. Das war vor einem Jahr bei uns auch so. Wir hatten mehrere Gespräche beim JA und das war es dann. Dieses Mal gab es eben nur ein Gespräch beim JA. Dann gab es Probleme. Ich wandte mich an das JA und die verwiesen mich zur Beratungsstelle. Ich hatte ein 2 Stunden Gespräch bei der Beratungsstelle. Diesem Beamten habe ich ja gesagt dass ich zu Gesprächen bereit bin. Ich habe ihm aber auch gesagt dass ich das Verhalten vom KV gegenüber vor allem meiner großen Tochter nicht dulden werde. Der KV kennt die Probleme der großen Tochter aus dem Elterngespräch. Er ist aber nicht bereit dazu ihr durch einen Psychologen helfen zu lassen. Das hat ihm aber die Erzieherin geraten. Die große Tochter wird nächstes Jahr ein Vorschulkind. Doch jetzt hat sie ein Rückschritt in der Entwicklung gemacht. Die Erzieherin sagt dass das negative Folgen für die große Tochter haben wird wenn man ihr nicht hilft. Sie äußerte sich auch zu den Problemen zwischen den Eltern und sie äußerte sich auch zum Vorhaben des KV. Der KV will ja dass die Kinder ab Ostern bei ihm leben. Deswegen will er ab diesem Zeitpunkt mehr Umgang. Ich habe die Anträge. Deswegen veranstaltet der KV jetzt so ein Zirkus und hetzt mir den Verfahrensbeistand auf den Hals. Dadurch will der KV erreichen dass der Verfahrensbeistand sich gegen mich wendet und mir die Kinder weg nimmt. Der Verfahrensbeistand wird nichts finden, weil es nichts gibt. Wir leben ganz normal, es ist alles da was die Kinder brauchen. Der Verfahrensbeistand wird auch in den KIGA gehen. Der KIGA wird sich aber nicht gegen mich stellen. Der KIGA sieht wie sehr die Kinder an mir und an meinen Eltern hängen. Meine Kinder sind Erzähler. Zu ihrem Erzieher haben sie eine gute Bindung. Der Erzieher sagt uns jedes Mal dass die Kinder immer über den Vortag erzählen, wo sie waren und was sie gemacht haben. Meine große Tochter liebt es mit ihrem Opa zu zeichnen. Dafür hat die Tochter auch eine Begabung. Meine kleine Tochter liebt es mit ihrer Oma zu lesen. Diese Tatsachen weiß der KIGA, weil die Kinder alles erzählen. Der KV versucht alles um das zunichte zu machen. Darum geht es mir. MFG

von XYZ15 am 03.03.2020, 06:38



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ich warte immer noch auf eine Antwort?? Auch ich finde es sehr Realitätsfern wie du hier agierst..... Was wer irgendwann mal getan hat, oder wie jemand Krank sein soll, seine Freizeit verbringt der des Bruders Onkels Cousine sechsten Grades zu beleuchten bringt dich nicht weiter!! Ich glaube, dein einziges Problem bist Du selbst! Der Vater will sich kümmern und kümmert sich auch! Aber Du probierst es im Unterbewusstsein zu blockieren, suggerierst den Kindern er wäre böse, und die spüren das, dass du nicht willst das sie zu ihrem Vater gehen, weil DU ein Konflikt mit ihm hast. Durch dein Verhalten und schon fast manischen Suchens nach Fehlern des Vaters und seiner Familie werden die Kinder total verängstigt. Denn die haben nur ein Ziel, Mama glücklich zu sehen, und sie spüren , dass du unglücklich wirst wen sie beim Papa sind..... Du missbrauchst deine Kinder für Deine Zufriedenheit!! Wir alle hier geben dir super tolle Ideen und Tipps, von Dir kommt immer wieder nur Gebetsmühlen-Artig wie böse der Vater ist, wie krank seine Familie sein soll, wie unglücklich deine Kinder wären und dass Du ja nur das Beste für deine Kinder haben möchtest und dass sie doch auch Gehört werden müssen!! Auf direkte Fragen an Dich, die um deine Person gehen, bekommen wir keine Antwort!!! Es bringt dir nichts in regelmässigen Abständen hier immer wieder das gleich zu Fragen ohne etwas Neues über Dich zu „offenbaren“. Die Antworten werden nicht anders ausfallen.... Dass der Vater der Kinder ein Gutachten will, finde ich super!! Und, wenn du nichts zu verbergen hättest (was ich ja eben nicht glaube) dann würde es dich auch nicht so stressen!!

von ZoeSophia am 03.03.2020, 06:52



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Berlin Es gibt keine halb Groß Onkel oder halb Groß Cousinen. Der kleine halb Bruder vom KV ist eben auch kein halb Onkel für die Kinder. Der KV hat einen echten Bruder und einen halb Bruder. Das sage nicht ich sondern der Kinderarzt. Das meine ich mit Blutsverwandtschaft. Diese Personen haben aber rein gar nichts mit den Kindern zu tun. Sie haben kein Anrecht auf Umgang. Sogar die Großeltern müssen beweisen dass, der Umgang mit den Enkeln dem Kindeswohl entspricht. Das ist Tatsache. Diese Beweise können nicht erbracht werden. Es sei denn die Großeltern leben mit den Enkeln in einem Haus und haben von Geburt an Umgang. Es gibt einen bestimmten Paragraphen dazu. Opa ist eben auch nicht der zweite Ehemann der Oma. Der letzte Abschnitt zu den Großeltern, soll keine Aussage zum Thema sein. MFG

von XYZ15 am 03.03.2020, 07:03



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Du führst endlose Monologe hier an, nicht nur heute auch im Jan. Mensch, du wolltest dass die Kinder erhört werden und nun ist es auch nicht richtig.

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 07:10



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Und hier tust du’s schon wider! Es geht Nicht um die Verwandschaftsverhältnisse deines EX, es geht um Dich, die Kinder und dein EX!!! In deiner Welt ist der sogenannte Pate der Kinder richtig und Gut, aber alle Verwandten deines Exs schlecht.....

von ZoeSophia am 03.03.2020, 07:14



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Hallo Zoe Sophia Es geht nur um KM und KV sonst um Niemanden. Ich stimme Dir vollkommen zu. Bei diesem Gutachten werden aber auch andere Personen begutachtet. Und zu diesen Personen kommen auch die Kinder. Und aus diesem Grund geht es mich eben etwas an. Wenn etwas passieren sollte, ist es eben zu spät. Wen wird man dann dafür zur Rechenschaft ziehen? Was ist wenn das Allerschlimmste passiert was passieren kann, weil ein Mensch nicht dazu fähig war auf 2 kleine Kinder aufzupassen? Wer bringt mir dann die Kinder zurück? Eben, NIEMAND. Dann kann sich die KM ein Leben lang Vorwürfe machen, warum sie nicht alles getan hat um ihre Kinder zu schützen. Eine KM hat die Pflicht alles in ihrer Macht stehende zu tun, um ihre Kinder zu schützen. Ich weiß dass der KV die Kinder bei diesen Personen lassen wird. Und ja, ich habe das Recht mir Gedanken darüber zu machen. Der KV wird von mir nicht als böser Papa hin gestellt. Ich akzeptiere nur sein Verhalten gegenüber meiner Tochter nicht. MFG

von XYZ15 am 03.03.2020, 07:17



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Und schon wieder, es dreht sich alles NUR um den KV oder seine Familie!!!! Es geht eben auch um DICH! Deine Persönlichkeit, deine psychische Stabilität und die ist mM nach nicht so toll....

von ZoeSophia am 03.03.2020, 07:41



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ich gehe also davon aus das du über alle Erzieher, Lehrer, Nachbarn, Babysitter usw hast Akten anfertigen lassen, mit Gutachten muss. Muss ja so sein, sonst wüsstest du ja nicht das die Leute mit denen du den Kindern erlaubst Umgang zu haben keine Gefahr sind. Aber egal, je mehr du schreibst desto sympathischer wirkt der KV. Denk mal darüber nach. Wenn der die Kinder bekommt, dann bist du mit dem Verhalten was du hier zeigst selbst dran Schuld. Um es jetzt mal ganz deutlich zu sagen. Welcher Richter sollte zwei kleine Kinder einer Frau zusprechen welche derartig wirr und paranoid wirkt? Den genau so kommst du bei mir an mit jeder weiterenAbtwort immer mehr. Mein Rat, lasse den Anwalt reden bei der Verhandlung, sonst bist du die Kinder los.

von Felica am 03.03.2020, 08:27



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ich bewundere jeden Anwalt, der so eine hysterische Frau vor sich sitzen hat.... Die würde ich vor der Verhandlung auf dem Klo einsperren, nur damit die nicht die Verhandlung sprengt.

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 08:39



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Und wenn sie dann verliert bei Anwesenheit, was komplett nachvollziehbar wäre bei so einem hysterischen Verhalten, ist dann die Ganze Welt gegen sie, und der Richter und ihr Anwalt wurden gekauft vom KV.... mimimimiiiii

von ZoeSophia am 03.03.2020, 08:45



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Je mehr so hier schriebst,desto mehr glaube ich das du das Problem.

von kati1976 am 03.03.2020, 10:47



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

...es nervt. Niemand hier läßt sich gerne für dumm verkaufen. Wenn Du im realen Leben auch nur halb so bist, wie Du Dich hier gibst, hoffe ich inständig, dass die Kinder beim Vater bleiben dürfen und endlich zur Ruhe kommen. Wie schlimm kann man sein? Wie kann man seinen Kindern sowas zumuten?

von Berlin! am 03.03.2020, 14:27



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

da hast du recht. eine FE wird nicht für immer entzogen. es gibt eine sperre und um die FE zurückzuerhalten muss eine MPU gemacht werden. das kann mitunter inklusive nachweise drogenfreiheit bis zu einem jahr dauern.

von mellomania am 03.03.2020, 22:55



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Warst du nicht die, die in der Abholszene mit dem KV ein "Gerangel" mit dem KV ums Handy hatte und den KV aus Versehen verletzt hast?

von Blömsche am 04.03.2020, 16:59



Antwort auf: Psychologisches Gutachten

Ja genau die Und im alleinziehend klingt es nochmal anders

Mitglied inaktiv - 05.03.2020, 00:49



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