Sehr geehrte Frau Bader,
ich hatte mich im Umgangsverfahren nicht anwaltlich vertreten lassen. Heute habe ich das Urteil erhalten, in dem steht, dass das Gericht der Auffassung ist, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, zur Frage, inwiefern die Umgänge des Vaters mit dem Kind dem Wohl des Kindes entspricht bzw in welchem Umfang die Kontakte ausgeschaltet werden können. Meine Frage ist nun, warum hier auch eine Begutachtung von mir und meinem Sohn erfolgt? Der Vater ist ein notorischer Lügner und meine Befürchtung ist, dass das Gutachten in eine ganz falsche Richtung durch ihn gelenkt werden kann und ich zum Ende das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht verliere.
Viele Grüße
von
angelika11
am 17.03.2021, 11:51
Antwort auf:
Gutachten zum Umgang
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie kein Urteil, sondern einen Beschluss erhalten haben.
Dies ist auf diesem Gebiet absolut üblich. Auch ist es üblich, dass sich die Parteien gegenseitig der Lüge bezichtigen.
Sie können dem Gutachter ja sagen, was Sie zu dem Vater zu sagen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2021
Antwort auf:
Gutachten zum Umgang
Hallo,
ohne fachliche Kenntnis würde ich vermuten, dass ihr beide in der Interaktion "mitbegutachtet" werdet, um einen Vergleich zu haben.
Beispiel: Bei Elternteil A gestaltet sich der Umfang schwierig, das Gutachten sagt: Schwierig bei A und Kind. Wenn Elternteil B auch begutachtet wird, und da ist es auch schwierig, kommen ja andere Konsequenzen in Betracht, denn bei A und B schwierig. Das hätte man ja vorher gar nicht festgestellt. Genauso als mögliches Ergebnis: A gut, B schwierig (oder andersrum). Die Konsequenzen sind dann möglicherweise andere...
Aber wenn Du befürchtest, dass Du nicht gut vertreten bist, kannst Du ja immer noch einen Anwalt hinzuziehen.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 17.03.2021, 12:00
Antwort auf:
Gutachten zum Umgang
ich verstehe dein problem nicht. gerade wenn du befürchtest, dass der kv versuchen wird, das gutachten zu beeinflussen ist es doch gut, wenn du gelegenheit bekommst, seine eventuellen vorwürfe zu entkräften. dann kann er erzählen was er will, der/die gutachter*in wird sich ein eigenes bild machen.
von
WonderWoman
am 17.03.2021, 13:22
Antwort auf:
Gutachten zum Umgang
Das ist eine normale Vorgehensweise. So erreicht man einfach das bestmögliche Wissen zum Fall um dementsprechend handeln zu können. Häufig kann man die Probleme erst erkennen und lösen, indem man mit allen Beteiligten redet.
Die Sozialarbeiter die das Gutachten erstellen lassen sich ganz bestimmt nicht so leicht blenden. Sie notieren sich natürlich objektiv die Stellungnahme des Vaters und werden dich und ggf das Kind ebenfalls Stellung beziehen lassen. Das ist sehr gut für dich, so kannst du deine Meinung dazu sagen. Bitte fühl dich davon nicht angegriffen, bleib ruhig und auch wenn es schwer fällt bleib sachlich.
Die Sozialarbeiter sind in der Gesprächsführung und in der Fallarbeit geschult und werden sicherlich zu einem für das Kind zufriedenstellenden Ergebnis kommen :)
von
Ell!um
am 17.03.2021, 22:07