Sehr geehrte Frau Bader, da der Vater meiner Tochter u.a. ein Alkohol-und Drogenproblem hat, wurde durch das Gericht ein Gutachten bezüglich seines Umgangsrechts (ob und inwieweit ein Umgang kindeswohldienlich wäre) anberaumt. Heute hat sich der Gutachter bei mir gemeldet, um Termine abzusprechen. Es gab zwei Dinge, die mich verwundert haben. Erstens: Warum muss der Gutachter mit dem Kinderarzt sprechen? Es geht doch schließlich nicht um meine Erziehungsfähigkeit. Zweitens habe ich gefragt, ob es möglich wäre, dass die Gespräche aufgezeichnet werden können (habe gelesen, dass das grundsätzlich möglich wäre). Der Gutachter sagte aber, dass er kein Aufnahmegerät hat und das deshalb nicht möglich wäre. Muss ich das so hinnehmen?
von SandraRe am 12.05.2021, 12:48