Estell0307
Sehr geehrte Frau Bader, meine Zwillingsjungs sind 5,5 Jahre alt und besuchen aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung seit fast 1 Jahr einen Sprachheilkindergarten. Nächstes Jahr sollen sie eingeschult werden und ich möchte aufgrund ihres Defizit einen Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf stellen, da ich der Meinung bin, sie wären in einer Sprachheilschule besser aufgehoben. Da ich unbedingt möchte, dass die Beiden auf die selbe Schule gehen, ist natürlich meine Angst, dass z. B. bei dem einen Zwilling der Antrag bewilligt wird und bei dem anderen nicht bzw. der Förderbedarf unterschiedlich ausfällt und ich sie dann auf unterschiedlichen Schulen unterbringen muss. Kann ich bei so einer evtl. Entscheidung seitens des Schulamtes meinen Antrag zurückziehen bzw. die Beiden dann in solch einem Fall auf die ortsansässigen Grundschule einschulen, oder bin ich dann an dieser Entscheidung vom Amt gebunden? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, das macht ja keinen Sinn. Wenn zumindest einer der Kinder Förderbedarf hat, sollte man dem auch nachgehen und den Antrag nicht zurücknehmen, damit beide auf eine Schule kommen. Liebe Grüße NB
Pamo
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Estell0307
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