Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbstständige und nicht selbstständige Tätigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbstständige und nicht selbstständige Tätigkeit

patzdaniela

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Sehr geehrte Fr. Bader, ich befand mich bis 30.08.2013 in Elternzeit meines 2. Kindes. Hatte in diesem Zeitraum keine Einkünfte. Zum 01.09.13 begann ich meine Tätigkeiten wieder aufzunehmen und hatte somit Einkünfte aus selbstständiger (GbR) und nicht selbstständiger Tätigkeit (Angestellte). Im Oktober 2014 kam unser 3. Kind zur Welt. Nun wird durch die Selbstständigkeit das Kalenderjahr 2013 herangezogen. Aufgrund der Elternzeit sind hier jedoch nur 4 Monate mit Einkünften zu verzeichnen. Somit bin ich stark benachteiligt bei der Elterngeldberechnung. Gibt es hier überhaupt keine Möglichkeit die 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes zur Berechnung heranzuziehen? Mit freundlichen Grüßen


patzdaniela

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Nein ich befand mich fast 2 Jahre in Elternzeit. Am 24.11.2011 wurde das zweite Kind geboren und Elternzeit endete am 31.08.2013 (Arbeitgeber hatte zu diesem Zeitpunkt eine passende Stelle weswegen die Elternzeit vor Ende der beantragten 2 Jahre beendet wurde). Auch meine selbstständige Tätigkeit nahm ich da dann wieder auf. Am 02.10.2014 wurde das 3. Kind geboren. Vielen Dank


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