Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und privat versichert. Habe auch eine Krankentagegeldversicherung, die nach 6Wochen Arbeitsunfähigkeit zahlt. Nun meine Frage anhand eines Beispiels: Wenn mir mein FA 4 Wochen vor der Geburt eine AU-Bescheinigung ausstellen würde und diese 12 Wochen laufen würde, würde ich in einem solchen Fall auch nach 6 Wochen für die verbleibenden 6 Wochen Krankentagegeld bekommen (gilt eine Krankentagegeldversicherung grundsätzlich auch im Zusammenhang mit SS / Geburt)? Und meine zweite -eigentlich wichtigste Frage- ist: Was passiert, wenn ich innerhalb dieser AU-Frist trotzdem mal tageweise arbeiten (und natürlich dann auch eine Rechnung stellen) würde? Wird dadurch die AU unterbrochen und mein Anspruch auf das Krankentagegeld geht verloren? Noch eine Anmerkung: In meinem Versicherungsvertrag steht nichts explizit zu solchen Fällen drin. Und bei der KK nachfragen möchte ich eigentlich auch nicht - nicht, dass die "hellhörig" werden und mir nachher noch irgendwas "unterstellen" wollen, wenn dieser Fall tatsächlich eintritt. Im Voraus bereits vielen Dank für die Beantwortung dieser -wahrscheinlich ziemlich speziellen- Frage! Gruß Sylvi
Liebe Sylvi, das kommt wirklich ganz auf den Vertrag an. In einer gesetzlichen Versicherung mit rankengeld wird dieses auch in den SChutzfristen gezahlt. Bei Privaten ist das unterschiedlich, meistens wird nichts gezahlt. Schauen Sie doch mal auf die Homepage Ihrer Versicherung. Gruß, NB
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