Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbstkündigung NACH Elternzeit

Frage: Selbstkündigung NACH Elternzeit

MedHaw

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Guten Tag, heute ist der letzte Tag meiner Elternzeit. Ich habe mehrfach meinen AG gefragt was ich zu tun habe und habe daraufhin nur zwei Schreiben erhalten, dass eine Teilzeitstelle nicht möglich ist. Soeben habe ich mit meinem AG gesprochen und er meinte dass ich einfach meine Kündigung rückdatieren soll und sie schnellstmöglich einreichen muss. Wenn ich Montag nicht auf der Arbeit erscheine bzw meine TZ-Stelle einfordere muss er mich abmahnen und dann fristlos kündigen. Kann ich jetzt noch "normal" kündigen? Bin ca. 3 Jahre dort angestellt. Wenn ich kündige, muss ich dann Montag trotzdem zur Arbeit? Ich brauche dringend eine Antwort. Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst ist doch zu prüfen, ob ein Anspruch auf TZ besteht. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Gesperrt werden Sie nur, wenn es wegend er Kinderbetreuung tatsächlcih nicht möglich u zumutbar war, die Arbeit auszuüben. Liebe Grüße Nb


Sternenschnuppe

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Rückdatieren ist nett von ihm. Dann musst Du auch nicht zur Arbeit. Eine Sperre vom Arbeitsamt wirst Du jedoch bekommen, da alle Fristen versäumt wurden und es eine Eigenkündigung ist.


desireekk

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Du könntest auch eine Auflösung des Arbeitsvertrags im gegens. Einvernehmen aushandeln,. das kann ggf. das Arbeitsamt milde stimmen. Welchen genauen Gründe führt er denn an zur Ablehnung der TZ? Gruss Désirée


Kirschenmama

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Soweit ich weiss hast du Anspruch auf teilzeit wenn das unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Habt ihr einen Betriebsrat? Vielleicht kann der helfen?


Sternenschnuppe

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Naja. Milde vom Arbeitsamt kann sie nicht erwarten. Sie weiss seit wann dass es Teilzeit nicht werden wird. Die Meldung hätte direkt danach erfolgen müssen


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