Lihannon
Guten Tag! Die Situation wäre die folgende: Nicht verheiratet, 1 Kind (1 Jahr alt), seit Schwangerschaft getrennt, Kind lebt bei der Mutter. Mutter in Elternzeit bis zum 2. Geburtstag (Elterngeld gesplittet) Der Vater verdient ca. 1150 Euro Netto, hat bisher 250 Unterhalt für das Kid bezahlt. Der Unterhalt wurde privat geregelt, nicht errechnet. Nun droht Arbeitsunfähigkeit und der Vater möchte die Grenze für den Selbstbehalt geltend machen. Frage 1: Liegt die Grenze für den Selbstbehalt auch bei U3 Kindern bei 1000 Euro? Ich lese immer nur von Schulkindern bis 21 J. Frage 2: Wenn der Vater Mietfrei wohnt, gilt diese Grenze von 1000 Euro dann trotzdem? Frage 3: Wenn ich mein Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet habe, gelten dann die selben Regelungen für Nebenverdienste? Wenn ich also 1 mal pro Woche arbeiten ging, müsste ich alles gegenrechnen, dürfte also effektiv nichts behalten? Vielen Dank für ihre Hilfe!
Hallo, 1. Ja 2. Jahr, sein Einkommen erhöht sich 3. im zweiten Jahr erfolgt keine Anrechnung Liebe Grüße, NB
Pamo
zu 2.: Mietfreies Wohnen gilt als Einkommen. Der geschenkte Mietwert wird als zusätzliches Einkommen gerechnet. Wenn die Wohnung also für 500 Euro gemietet werden könnte, dann wäre das Einkommen des Vaters 1650 Euro.
Sternenschnuppe
Naja, nur weil er eine eigene Wohnung hat heisst das ja nicht dass die nix kostet. Nebenkosten, Versicherungen, Zinsbelastung. Nur die Tilgung darf er nicht anrechnen, denn das sind Werte die er schafft. Einkommen wird beim Elterngeld ab dem 2. Jahr nicht mehr angerechnet.
CKEL0410
Wenn er mietfrei wohnt wird der sb reduziert, das muss naturlivh angesprichen werden sonst weiss ja niemand davon.
Lihannon
Die Wohnung gehört dem Opa. Er hat also keine Kosten für Wohnung. Schon mal vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir sehr. Grüße!
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