Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbständigkeit während Partnerschaftsbonus?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbständigkeit während Partnerschaftsbonus?

Neuhier2018

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Guten Tag Frau Bader Herzlichen Dank für die tolle Rubrik. Wir beziehen zur Zeit den Partnerschaftsbonus (beide 30 Std Teilzeit). Ich bin schwanger und erwarte im April 2019 das nächste Kind. Zwei Fragen: A) Darf ich mich während des Partnerschaftsbonus nebenbei selbständig machen (Kleingewerbe), genauer: Riskiere ich, dass der Partnerschaftsbonus aberkannt wird? B) wenn ich mich heute (2018) neben Teilzeit selbständig mache, was gilt dann als Bemessungsgrundlage für das elterngeld beim nächsten Kind? Das Kalenderjahr 2017 (da habe ich u.a. Elterngeld bezogen)? Herzlichen Dank!! Viele Grüße Charlotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, A. Es dürfen insgesamt höchstens 30 Stunden sein B. Nein, dann das Jahr davor Liebe Grüße NB


Lovie

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A) ja und ja, du musst um den PB zu bekommen deine Angestellten Stunden um die Stunden der Selbstständigkeit reduzieren, so dass du mit Selbstständigkeit und Angestellt max. 30h/Woche arbeitest. Dieses musst du VORAB der EG Stelle mitteilen. B) ich würde sagen, trotzdem 2018, weil das Kind ja erst 2019 kommt und selbstständihkeit und die Vorjahres Berechnung damit ja dann 2018 wäre.


-Talia-

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B) Bei Selbstständigkeit wird das Kalenderjahr vor Geburt berücksichtigt. Also 2018. Da hast du Elterngeld bekommen. Dann wird noch ein Jahr zurückgegangen. In 2017 hast du aber auch EG bekommen. Also 2016, wenn du da kein EG oder Mutterschaftsgeld gekriegt hast, sonst entsprechend noch weiter zurück.


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