Benötige ich eine Erlaubnis für Nebenberufliche Selbständigkeit in der Elternz.?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Benötige ich eine Erlaubnis für Nebenberufliche Selbständigkeit in der Elternz.?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die Firma wo ich Festangestellte bin, hat weniger als 15 Beschäftigte sodass ein Teilzeitanspruch nicht besteht und nicht gewollt wird. Da ich im zweitem Elternjahr arbeiten gehen will/muss (Alleinerziehende mit 2 Kindern aber ich habe zwei Kitaplätze) da ich sonst nur Harz4 beziehe, habe ich folgende Frage. Reicht es, wenn der Arbeitgeber mir nur einen 2-Zeiler per E-Mail sendet als Erlaubnis woanders arbeiten gehen zu dürfen? Ich möchte, da ich keine Teilzeitstelle in meiner Branche finde, gerne als Freelancer tätig sein. Dazu muss ich aber ein Gewerbe anmelden wie ich nun erfahren habe und ich darf ja dann nebenberuflich bis max. 20 Std./Woche und bis zu einem bestimmten Betrag (knapp über 2000,- EUR) Brutto dazu verdienen. Meine Frage: Kann er mir den Vertrag kündigen wenn ich ein Gewerbe anmelde? Ich habe bisher nur folgenden 2-Zeiler von ihm bekommen: "... wie bereits telefonisch erläutert, darfst du gerne auch für andere Agenturen arbeiten, solange diese nicht in Wettbewerb zu uns stehen. Ansonsten herrscht natürlich Verschwiegenheitspflicht, was unsere Arbeit und interne Themen anbetreffen." Ich muss mir nämlich für alles eine Erlaubnis einholen. Aber wie ist es wenn er die Teilzeit abgelehnt hat, muss ich dafür um Erlaubnis bitten oder beinhaltet der 2-Zeiler bereits alles? Gibt es sonst noch etwas was ich beachten muss? Danke und viele Grüße! Julie

von Julie78 am 07.11.2017, 09:47



Antwort auf: Benötige ich eine Erlaubnis für Nebenberufliche Selbständigkeit in der Elternz.?

Hallo, Sie müssen für die konkrete geplante Tätigkeit einen konkreten Antrag stellen in dem genau beschrieben ist, was Sie tun wollen und dann kann er, auch per E-Mail, eine Zustimmung erteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2017



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