Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber um Erlaubnis bitten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber um Erlaubnis bitten?

Schnullerbacke91

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Hallo, Ich bin aktuell in Elternzeit und habe auch noch 1 Jahr Elternzeit. Mein elterngeld ist seit September beendet. Ich habe jetzt einen 45p€ Job angefangen und mache Nächte im Altenheim. Mein hauptjob ist Krankenschwester. Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen ob ich in Elternzeit nebenbei arbeiten darf? Oder ist es egal, da ich eh in Elternzeit bin? Ich habe damals in der ersten Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Bin aber dann schwanger geworden und er wollte dass ich den teilzeit Job kündige, was ich nicht gemacht habe und bis Ende auch gearbeitet habe. Seine Aussage war damals, dass er nie wieder jemanden in Elternzeit teilzeit einstellen würde, deswegen habe ich mir gleich was anderes gesucht Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen vor Unterzeichnung des Vertrages um Erlaubnis bitten - das ist sonst ein Kündigungsgrund. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Du musst dir die Erlaubnis deines eigentlichen Arbeitgebers einholen, auch wenn du in Elternzeit bist. Das macht man vor der Vertragsunterzeichnung. Er hat auch die Möglichkeit das abzulehnen, z.B. wenn du bei der Konkurrenz arbeiten möchtest. LG luvi


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