Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig in eigener Praxis. Kann ich Mutterschutz nehmen (bin gesetzlich krankenversichert) und trotzdem über meine eine Angestellte etwas Geld dazu verdienen. Wahrscheinlich eher nicht. Oder haben Sie dazu einen Tipp? Leider findet man sehr wenig zur Beratung von selbstständigen Chefinnen in eigener Praxis oder wie andere es gehandhabt haben. Vielen herzlichen Dank für die Beratung! Laterne
Hallo, Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz kann man nur nehmen, wenn man Arbeitnehmer ist. Ob Sie einen Anspruch auf den Zuschuss haben, hängt davon ab, was für einen Vertrag Sie mit der Krankenversicherung geschlossen haben. Liebe Grüße NB
mellomania
wie meinst du das? du hast keinen mutterschutz als selbständige. du kannst auch arbeiten bis das kind kommt und direkt am tag nach der geburt wieder. was meinst du mit dazuverdienen durch die angestellte? wenn du das geschäft geöffnet lässt und sie arbeitet während du nicht da bist wäre das für dich von vorteil. oder machst du dein geschäft zu solange? wie bezahlst du die angestellte dann?
Andrea6
Selbstständige haben keinen Mutterschutz: das Mutterschutzgesetz schützt Angestellte und Arbeiterinnen. Nach der Geburt kannst du Elterngeld beantragen, falls du jedoch hinzuverdienst wird das aufs Elterngeld angerechnet.
drosera
Ich denke, die AP möchte wissen, unter welchen Voraussetzungen sie bei ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen kann (bei einem Tarif mit Krankengeld ist das nämlich enthalten) - was sie also nebenbei noch tun darf, z.B. Chefin sein.
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