Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbständig und Erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbständig und Erziehungsgeld

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Hallo Frau Bader! Ich bin selbständig und erwarte im Juli mein erstes Kind. Bin ledig, lebe aber mit dem KV zusammen. Bin freiwillig in einer ges. KK versichert. "Mutterschaftsgeld" erhalte ich in Höhe meines Krankengeldes, oder? Kann ich während dieser Zeit weiterhin voll arbeiten? Anspruch auf EU habe ich ja keinen. Wie sieht´s bei mir mit EG aus? Wie lange könnte ich das erhalten und wie wird´s berechnet? Wo und wann muß es beantragt werden? Kann ich während dieser Zeit voll arbeiten? Hätte der KV Anspruch auf EU+EG? Vielen Dank im voraus! Gruß Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Petra, ja, Sie haben Anspruch auf MG in Höhe vom Krankengeld. Sie dürfen für das EG nur 30 Std/ Woche arbeiten. Gruß, NB


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