Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbst kündigen während Elternzeit oder Aufhebungsvertrag?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbst kündigen während Elternzeit oder Aufhebungsvertrag?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Angenommen jemand möchte aus finanzieller Not heraus und keinesfalls aufgrund von Abzocke, weil er einen depressiven Mann zu Hause hat, der viel Pech mit der Selbständigkeit hatte und aufgrund der Depression nahezu handlungsunfähig ist, Ersparnisse für Lebensunterhalt bereits aufgebraucht etc. während der 3-jährigen Elternzeit kündigen, um nach 3-monatiger Sperrfrist Arbeitslosengeld zu erhalten. Aufhebungsvertrag wäre auch eine Überlegung. Was müsste hierbei beachtet werden? Hätte eine solche Frau das Recht auf ALG oder würde es ihr verwährt werden, weil sie in der Elternzeit selbst gekündigt hat? Wie schnell nach der Kündigung müsste sie sich gemeldet haben. Könnte sie auch kündigen und erst nach 1-3 Monaten zum Arbeitsamt gehen und wieviele Monate würde ALG gezahlt? Viele verzweifelte Fragen, ich weiß! Ganz herzlichen Dank im Vorfeld für Ihren Rat. Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man bekommt nur ARbGeld I, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (der Mann müsste also das Kind betreeuen) 2. Man könnte den AG mitteieln, dass man aufgrund wirtschaftl. Probleme die EZ frühzeitig beenden muss 3. Man würde eine Sperre bekommen, wenn man nicht verdeutlicht, warum man nicht bei alten Ag wieder anfangen möchte Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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also wieso fragst Du nicht, ob Du bei deinem AG wieder anfangen könntest zu arbeiten, aufgrund der privaten Situation. Männe könnte ja auf das Kind aufpassen. ALG bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung steht. Willst Du denn arbeiten, oder auch daheim bleiben, weil dann müsste es ja "Sozialhilfe" sein. Da müsste man schon näher zu Deiner Situation bescheid wissen. LG Peeka


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