Aufhebungsvertrag während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag während Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich wünschen uns gerne ein 2. Baby. Nun habe ich ein wenig Bedenken, da sich bei meiner letzten Elternzeit (damals noch Erziehungsurlaub genannt) meine Abteilung auflöste und ich mir intern eine neue Stelle suchen musste. Desweiteren wurde bei uns im vergangenen Jahr erneut umstrukturiert und dabei wurden Müttern in der Elternzeit Aufhebungsverträge angeboten, weil für diese Mütter nach der Umstrukturierung "kein Platz" mehr war. Nun habe ich Angst, dass mir das gleiche Schicksal ereilt (warum auch immer, liegt wohl an der schlechten Erfahrung). Eine der damals "aussortierten" Mütter hat gegen den Aufhebungsvertrag geklagt - und gewonnen. Sie darf nächstes Jahr wiederkommen. Wie ist das rechtlich? Darf der Arbeitgeber, trotz Kündigungsschutz-Gesetz, einer Mutter in der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag anbieten, oder fällt der Aufhebungsvertrag nicht unter das Kündigungsschutz-Gesetz? Ich habe wirklich Bedenken um meinen Job, weil ich ein gebranntes Kind bin (obwohl es keinen wirklichen Anlass dazu gibt). Wir können es uns finanziell nicht leisten, dass ich meinen Platz verliere. Daher möchte ich in dieser Sache vorher eine Klärung für mich. Was das Schicksal bringt, weiß man nie, aber so hat man sich wenigstens informiert vorher. Mit meinem Gehalt wäre das kein Problem mit 2 Kindern, aber ohne.... . Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. Viele Grüße Manuela.

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 20:52



Antwort auf: Aufhebungsvertrag während Elternzeit

Hallo, das ist ein VERTRAG-also etwas, wo der AN zustimmen muss. Sie müssen es ja nicht unterschreiben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2008



Antwort auf: Aufhebungsvertrag während Elternzeit

Ein Aufhebungsvertrag kann man immer angeboten bekommen. Man muß ihn ja nicht annehmen! :-) Folge wäre: man kommt nach der EZ wieder und dann ggf. die Kündiogung, gegen die man Kündigungsschutzklage einreichen kann. Oder sie wird dann erst gar nicht ausgesprochen, weil der Betrieb weiß, daß man damit sowieso nicht durchkommt... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 22:04



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