Mitglied inaktiv
Das Kind ist geb. am 22.04.08 und ich bekomme noch bis April EG. Wenn ich jetzt einen Aufhebungsvertrag unterschriebe, während TZ in EZ,(wegen Mobbing seit über einem Jahr)., muss ich das beim EG melden? Wird mir das abgezogen? Ich möchte hier raus, da ich keine Zukunft mehr sehe, lg
Hallo, gehen Sie doch einfach erst einmal wieder voll in EZ! Dann bekommen Sie mehr, da die Anrechnung der TZ entfällt. Ein Aufhebungsvertrag bringt nur Nachteile, weil dann die EZ endet (bis auf eine Abfindung) Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Der AG hat mir eine Abfindung angeboten, ich weiss aber nicht, was ich machen soll. Cih suche ja schon andere JObs,es ist aber was zu finden. Ich überlege, ob ich meine EZ nach einem Jahr aufhebe und dann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einen Aufhebungsvertrag mit dem AG mache, somit würde ich bis Juli bezahlt werden und und noch eine Abfindung bekommen. Bis dahin habe ich auf jeden Fall einen Job, und es würde noch eine Freistellung widerruflich ! geben. Wäre das ok? lg
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