Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbst Kündigen in Elternzeit nach Umzug

Frage: Selbst Kündigen in Elternzeit nach Umzug

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ihnen auch ein Gesundes und Erfolgreiches neues Jahr. Zu meinem Wunschberuf Hausfrau und Mutter mit Leib und Seele. Ich möchte selbst Kündigen obwohl ich noch in der Elterzeit bin bis 01/08. Ich bin nach der Geburt unseres zweiten Kindes zu meinem Mann gezogen und habe somit auch das Bundesland gewechselt, der jetzige Weg zur meiner alten Arbeit wäre als tägliche Fahrtstrecke (gut 300km) unzumutbar, zudem haben wir uns entschieden das ich für die Kinder mindestens bis zur Einschulung des Jüngsten zu hause bleiben möchte, wir denken aber auch an evtl. ein drittes Kind. Worauf muss ich jetzt genau und besonders achten um zur entgültigen Hausfrau und Mutter vor den Ämtern zu werden: Kündigungsfrist meinerseits einhalten von 3 Monaten ist klar oder schlagen Sie mir besser ein Abwarten bis kurz vor Wiedereintritt vor? Was passiert mit der Krankenkasse derweil (bin noch in der AOK und möchte gerne baldigst in die Familienversicherung meines Mannes rein gehn)? Wer zahlt dann die Sozialversicherungen und der Gleichen, welche muss ich selbst tragen (wo erhalte ich dazu Infos, Anträge u.s.w.)? Muss ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn ja wie melde ich mich dort, weil Arbeitssuchend bin ich ja vorerst nicht? Muss ich irgendwelche Gelder/Anträge beantragen/ausfüllen (Alg oder sowas, die dann eh abgelehnt werden weil ich das nicht in Anpruch nehmen kann in meinem Fall)? Vielen Dank und liebe Grüße MamaMerlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Ihr Mann kk-versichert ist, ist es egal, ob Sie jetzt kündigen oder zum Ende der EZ. Für die Rente werden auf jeden Fall 3 J. angerechnet. Ansonsten würde ich mich voprsichtshalber beim AA melden, auch wenn es im Moment nicht von Relevanz ist. Was anderes fällt mir sonst nicht ein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo und vielen lieben Dank für die hilfreichen Informationen. LG MM


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...