Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbst Kündigen in Elternzeit nach Umzug

Frage: Selbst Kündigen in Elternzeit nach Umzug

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ihnen auch ein Gesundes und Erfolgreiches neues Jahr. Zu meinem Wunschberuf Hausfrau und Mutter mit Leib und Seele. Ich möchte selbst Kündigen obwohl ich noch in der Elterzeit bin bis 01/08. Ich bin nach der Geburt unseres zweiten Kindes zu meinem Mann gezogen und habe somit auch das Bundesland gewechselt, der jetzige Weg zur meiner alten Arbeit wäre als tägliche Fahrtstrecke (gut 300km) unzumutbar, zudem haben wir uns entschieden das ich für die Kinder mindestens bis zur Einschulung des Jüngsten zu hause bleiben möchte, wir denken aber auch an evtl. ein drittes Kind. Worauf muss ich jetzt genau und besonders achten um zur entgültigen Hausfrau und Mutter vor den Ämtern zu werden: Kündigungsfrist meinerseits einhalten von 3 Monaten ist klar oder schlagen Sie mir besser ein Abwarten bis kurz vor Wiedereintritt vor? Was passiert mit der Krankenkasse derweil (bin noch in der AOK und möchte gerne baldigst in die Familienversicherung meines Mannes rein gehn)? Wer zahlt dann die Sozialversicherungen und der Gleichen, welche muss ich selbst tragen (wo erhalte ich dazu Infos, Anträge u.s.w.)? Muss ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn ja wie melde ich mich dort, weil Arbeitssuchend bin ich ja vorerst nicht? Muss ich irgendwelche Gelder/Anträge beantragen/ausfüllen (Alg oder sowas, die dann eh abgelehnt werden weil ich das nicht in Anpruch nehmen kann in meinem Fall)? Vielen Dank und liebe Grüße MamaMerlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr Mann kk-versichert ist, ist es egal, ob Sie jetzt kündigen oder zum Ende der EZ. Für die Rente werden auf jeden Fall 3 J. angerechnet. Ansonsten würde ich mich voprsichtshalber beim AA melden, auch wenn es im Moment nicht von Relevanz ist. Was anderes fällt mir sonst nicht ein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo und vielen lieben Dank für die hilfreichen Informationen. LG MM


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