Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selber kündigen während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selber kündigen während Elternzeit

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Hallo Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in der Elternzeit. Ich arbeite Vollzeit in einem Betrieb mit weniger als 5 Mitarbeitern. Eigentlich möchte ich jetzt nur noch Teilzeit arbeiten, doch mein Arbeitgeber gibt mir natürlich nur meinen alten Job wieder. Jetzt bin ich am überlegen, mir eine neue Arbeit in Teilzeit zu suchen. Sollte ich die vor Ablauf meiner zweijährigen Elternzeit finden ist meine Frage, ob bzw. wie (in welchem Zeitraum/Kündigungsfrist) ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen muss. Weitere Überlegungen sind, ob ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängere, um dann noch weiter zu suchen und wie bzw. wem (außer Arbeitgeber) ich das anzeigen muss. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Feenzauber1


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verlöngern Sie doch auf 3 Jahre EZ u suchen sich in Ruhe eine weiter TZ. Da muss der AG zustimmen - aber er braucht sachliche Gründe zur Ablehnung (zB Mitbewerber) Liebe Grüsse, NB


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Es dauert noch ein paar Monate, bis meine zweijährige Elternzeit endet. Deswegen die Frage, falls ich jetzt schon einen neue TZ-Job finden sollte, ob ich dann meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen muss und in welchem Zeitraum, da weniger als 5 Beschäftigte in meinem Betrieb. Zur Verlängerung der Elternzeit verstehe ich das mit den Gründen der Ablehnung (Mitbewerber) nicht so recht. Sorry. Vielen Dank noch einmal. Liebe Grüße Feenzauber1


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Brauchst nicht kündigen, würde ich auch nicht tun. Wöhrend der EZ darf man bis zu 30 Std. TZ arbeiten. Wenn Dein jetziger AG Dir keine TZ in EZ anbieten kann, suche Dir doch jetzt schon einen Job.Wenn Du einen gefunden hast, bitte Deinen jetzigen AG um Genehmigung, dass Du währedn der EZ bei einem anderen AG arbeiten darfst. Das darf er nicht ablehen, nur wenn es ein Mitbewerber ist, oder er einen Job für Dich hat auf TZ. Das meinte sie. Und die Elternzeit würde ich auf jeden Fall verlängern, Dir kann so nichts passieren. Viel Erfolg


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Vielen Dank für die Mithilfe minett2. Du hast mir damit wirklich weitergeholfen!


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wenn du aber doch kündigst beträgt die Kündigungsfrist während der der EZ 3 Monate.


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