Glitzi
Ich bin verheiratet. Wir haben diese gesetzliche Regelung. Ist das dann die Zugewinngemeinschaft? Ich glaube ja. Er verdient. Ich habe einen 400 Euro Job. Er sagt, dass was er verdient, ist SEIN Geld. Und ich hab darauf keinen Anspruch. Wie ist hier die wirkliche Gesetzlage? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, sein Geld bleibt seins. Aber Sie haben Anspruch auf Haushaltsgeld u Taschengeld-sozusagen Unterhalt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Habt ihr Kinder ? Was hast Du vor diesen verdient? Wie alt sind die Kinder ?
Glitzi
Ich hab so viel verdient wie er. Und bin wegen meinem Kind daheim geblieben. Meine Tochter wird jetzt 6. Krippe und Hort kamen und kommen für uns nicht in Frage. Also auch für ihn nicht. Das ist ja das. Einmal hü einmal hott.
Sternenschnuppe
Puh :-( Doofe Situation. Dir steht natürlich was zu. Wie sich das berechnet kann ich nicht 100% genau sagen. Frau Bader sicher sobald sie da ist. Wenn er nicht will dass Du arbeitest ( denke bitte an Deine Rente, Du zahlst nix ein derzeit ) dann muss er den Verdienstausfall ersetzen. Nennt sich Betreuungsunerhalt wenn man nicht verheiratet ist. In der Ehe muss man sowas eigentlich nicht einklagen. Wie ist es denn bei Euch verteilt ? Du hast die 400€ und das Kindergeld und musst davon was alles zahlen ? Was zahlt er ? Und reine Neugier: Was macht ihn so liebenswert dass Du das mitmachst ?
Pamo
Solange ihr zusammen seid, hast du nur Anspruch auf Haushalts- und Taschengeld. Sein Einkommen ist tatsächlich seins. Wenn ihr beide eine Vereinbarung habt, dass du zwecks Kinderbetreuung zuhause bleibst, dann mach das jetzt mal schriftlich und handele mit ihm eine Entlohnung für deine Tätigkeit aus. Das könnte dann auf dein eigenes Konto gehen.
Sternenschnuppe
Weißt Du wie sich Taschen und Haushaltsgeld errechnet ?
Sternenschnuppe
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_02.html Scheint aber keine festen Richtlinien zu geben, sondern wie ich das verstehe immer je nach Einzelfall.
Pamo
Hier ist es sehr verständlich beschrieben. Vielleicht äußert sich Frau Bader dazu. http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/recht_familienunterhalt.php
-chOcO-
Abgesehen von der rechtlichen Grundlage, finde ich diese Einstellung so ziemlich ***. Man ist verheiratet und hat Kinder - und dann macht man einen auf Meins und Deins? Das finde ich krass. Bei uns war es von Anfang an Unser. Nach der Hochzeit sowieso. Selbst bei meinem neuen Partner ist es so. Egal ob es sich dabei um "unser" Geld, "mein" Auto oder "sein" Haus handelt
Mitglied inaktiv
DEINS und MEINS in einer Ehe zu praktizieren geht natürlich. Wäre im Alltag nicht meins aber okay :-). Wichtig ist nur, dass sich das Paar vorher Gedanken gemacht hat, was die unterschiedlichen Möglichkeiten im Alltag dann bedeuten. Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft Paragraphen 1363 ff. BGB. Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren. Sooo, wichtig ist auch Abs. 2. Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html Bedeutet: Dein Mann bringt ein Grundstück mit Haus in die Ehe ein. Dann bleibt es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Kauft er es innerhalb der Ehe allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Ebenso verhält es sich mit Schulden. Schulden die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Dein Mann hat also Recht, dass was er verdient ist theorerisch SEIN Geld. Einen Anspruch hast Du natürlich dennoch. Nur habe ich in der Praxis noch nie davon gehört, dass ein Paar innerhalb der Ehe deswegen vor Gericht gestanden hat. Irgendwie ist es ja eine Selbstverständlichkeit, dass Dein Mann für Dich sorgt, solange Du keinen Verdienst hast. Reibe ihm Paragraph 1360 BGB unter die Nase. In dem steht folgendes: Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtungen, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushaltes. Umfang der Unterhaltspflicht usw. findest Du dann in den Paragraphen 1360 a ff. BGB. ------------------------------------------------ Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Paragraph 1373 BGB Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (1371) und in anderen Fällen (1372 Bsp. Scheidung). Z.B. das von ihm allein vor der Ehe gekaufte Grundstück samt Haus ist nun doppelt so viel Wert! Vielleicht konnte ich etwas helfen :-) --------------------------------- Info Gütergemeinschaft https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_(Ehe) Info Gütertrennung https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung
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