Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell etwas verzweifelt. Ich habe die letzten Monate bis Ende August mit einem Nebenjob bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, da es die Kitazeiten von Kind 1 nicht anders zu ließen. Seit dem 1.9 bekam ich dann einen neuen Arbeitsvertrag mit 25 Stunden ( Teilzeit ), genau in dem Monat erfuhren wir von meiner Schwangerschaft mit Kind 2 und leider bestehen aktuell Schwierigkeiten, daher wurde ich direkt inder 2. Septemberwoche krank geschrieben und nun zu Mitte Oktober auch ins Beschäftigungsverbot gesetzt. Nun sagt mit der Arbeitgeber, da es ein neuer Vertrag sei, hat er mir für September kein Gehalt zu zahlen, sondern ich müsse Krankengeld beantragen, da es in den ersten 4 Wochen des neuen Vertrages sei. Ich habe in dem neuen Arbeitsvertrag keine Probezeit und weiss nun nich, ob dies rechtens ist ? Ich war 5 Wochen krank geschrieben, bis zum jetzigen Beginn des BV. Die zweite Frage bezieht sich auf die Berechnung des BV, da im Internet steht, dass es aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechnet wird. Würde daher der Durchschnitt aus den Nebenjobmonaten und dem Gehalt aus dem neuen Arbeitsvertrag berechnet werden oder würde nur der neue Arbeitsvertrag betrachtet werden und würde dann der Betrag sich nochmal ändern, wenn ich nun für September Krankengeld erhalte ? Mein Fall scheint für jeden den ich frage zu kompliziert zu sein und ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Ganz vielen lieben Dank Akl 93
von Akl93 am 12.10.2023, 20:32