carina2319
Guten Tag, ich beziehe seid Dez/2011 Krankengeld. Nun wollte ich Ende 2012 wiedereingegliedert werden in meinen Beruf. Nun habe ich aber im Nov/2012 erfahren das ich schwanger bin ;-). Ab 01.01.2013 bekam ich das Beschäftigungsverbot ausgesprochen, also direkt vom Krankengeld in BV. Nun habe ich mein erstes Gehalt vom Arbeitgeber bekommen und das ist fast 300 euro weniger als das Krankengeld. Obwohl mir alle zu einem BV geraten haben, nicht nur gesundheitlich auch finanziell. Mein Arbeitgeber sagt da ich so lange Krank war bekomme ich nur das Grundgehalt. Also die ganzen Überstunden und Zuschläge vor meiner Krankheit fallen weg. Ist das korrekt?? Danke und Nette Grüsse
Hallo, lesen Sie dazu am besten, was im Arbeitsvertrag steht. Sie sind so zu stellen, wie Sie stehen würden, wenn Sie kein BV hätten Liebe Grüße, NB
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