Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sehr kompliziert wegen Elternzeitantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sehr kompliziert wegen Elternzeitantrag

Natalie8691

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Guten Tag Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind am 05.11.2017. jetzt hab ich mir Gedanken drüber gemacht wie ich die Elternzeit beantragen soll. dazu hätte ich ein paar Fragen. Wann genau beginnt die Elternzeit für mich als Mutter und wie schreibe ich es ? Nehmen wir an Baby kommt tatsächlich am 05.11.2017 dann gebe ich es in der Schriftform an das die Elternzeit am 05.11.2017 beginnt" Elternzeit antrag für 2 1/2 jahre d.h 2 jahre daheim komplett mit Kind und den einen halben jahr in elternzeit würde ich Teilzeit arbeiten". wie gebe ich das jetzt genau an ? Muss ich mir eine Bestätigung meines arbeitsgebe schicken lassen das ich Teilzeit in elternzeit für halbes jahr arbeiten kann? oder muss der Chef das so akzeptieren? Beispiel: Sehr geehrter ( Chef oder Personalabteilung?), mit diesem Schreiben möchte ich Elternzeit für mein Kind (Name) der am 05.11.2017 geboren ist, beantragen. Die Elternzeit soll (ab der Geburt starten? oder 8 Wochen nach der Geburt das heißt am 01.01.2018?) und 2 Jahre und 6 Monate gehen. Start: 05.11.2017 Ende 05.05.2020 Gerne möchte ich in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit für die 6 Monate ausüben und zwar ab dem 2. Geburtstag des Kindes ab dem 05.11.2019- 05.05.2020 mit 20 Wochenstunden. ( braucht man eine Zustimmung des Arbeitsgebers?) Nach ende der Elternzeit am 05.05.2020 würde ich ab 06.05.2020 wieder in Vollzeit arbeiten gehen. ich wünsche mir vollgende Aufteilung meiner Teilzeit in Elternzeit: Mo-Fr. von 7:00-12:00Uhr Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Mit freundlichen Grüßen XXX Könnten Sie Bitte das so drüber schauen ob das so in Ordnung ist , nicht das der Arbeitgeber mein Antrag verweigert. Mit Besten Dank Natalie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie allgemeiner. Bewertung von Schreiben darf ich hier nicht vornehmen Liebe Grüße NB


Kristiiin

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Joah, das passt so grob. Ich persönlich würde vorher abklären, ob die Zeiten in TZ so OK sind. Wenn alles in Ihrem Antrag passt, kann (bzw. muss) der AG diesen so bestätigen. Das mit den Geburtstagen vom Kind ist Quatsch ohne Datum und Sie wollen ja sicherlich nicht AM 2. Geburtstag wieder arbeiten sondern vllt. ab dem 15.11.19. Sie können (bzw. müssen) auch erst 2 Jahre beantragen und können dann verlängern. Durch die TZ wäre eine genaue Plaung aber evtl. besser. Nach der EZ haben Sie wieder Anspruch auf VZ! Aber wichtig: EZ 7 Wochen vor Antritt beantragen, also am besten sofort! Die Zustimmung zur TZ in EZ brauchen Sie. Der AG kann z.B. wegen dringenden betrieblichen Gründen sich winden. ... ggf. Trennen Sie den EZ-Antrag von der TZ-"Anfrage" und setzten 2 Schriftstücke auf.


Natalie8691

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danke aber die elternzeit beginnt ja nach Mutterschutz. ich hab gelesen mütter müssen spätens eine Woche nach Geburt das Formular abgeben.


Kristiiin

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Ja, da haben Sie Recht, das habe ich auch oft gelesen und so müsste es auch sein... Aber ich hab auch schon Gegenteilges gehört. Ich habe sicherheitshalber 7 Wochen vor ET bereits beantragt und die Geb.urkunde nachgereicht. Meine Kollginnen haben teilweise bereits im 7. Monat den Antrag gestellt. Ich würde auf Nr. Sicher gehen. Mit dem TZ Antrag können Sie sich sowieso Zeit lassen.


Ani123

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Hallo Natalie Als Mutter hast du die ersten zwei Monate automatisch Elternzeit, obwohl du da Mutterschaftsgeld beziehst. Die Elternzeit für die 2 Monate musst du aber auch beantragen, laufen dann aber automatisch und müssen genommen werden. Nehmen wir an, dein Kind kommt am 5.11., dann würde dein Schreiben gefolgt aussehen: Sehr geehrter (Name vom Chef), mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, wie ich die Elternzeit für mein Kind, errechneter Geburtstermin am 5.11., nehmen werde. Ich nehme insgesamt 30 Monate Elternzeit. Nach 24 Monaten Elternzeit möchte ich meine Arbeit Teilzeit in Elternzeit mit 25 Wochenstunden wieder aufnehmen. Ich möchte da gerne von 7 Uhr bis 12 Uhr arbeiten. Nach Beendigung der 30 Monate Elternzeit werde ich Ihnen wieder Vollzeit zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen XXX Ich weiß nicht, ob der Satz "Ich bestätige, das mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird", da mit rein muss. Ich glaube eher nicht. Würde das Kind nicht bei dir mit im Haushalt leben, kannst du auch keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich würde den Satz weg lassen. Es kommt drauf an, wann du deinem Chef das Schreiben geben möchtest. Wenn vor der Geburt, dann würde ich es so abgeben wie oben geschrieben. Wenn nach der Geburt, dann würde ich Daten mit reinschreiben. Wobei du darauf achten musst, dass wenn dein Kind am 5.11.17 zur Welt kommt und du 30 Monate Elternzeit nimmst enden diese am 4.5.10. Nicht am 5.5.20! Mit der Wiederaufnahme der Arbeit müsstest du, nach dem o.g. Schreiben, am 2.Geburtstag deines Kindes wieder zur Arbeit. Je nachdem wie dein Chef so drauf ist , stimmt er da vermutlich aber auch noch ein paar Tage Urlaub zu. so dass es doch der 15.11.19 werden kann. Wenn nicht, musst du am 2.Geburtstag wieder hin. Prinzipiell muss dein Arbeitgeber deine Elternzeit so hinnehmen, wie du sie nimmst. Er kann aber die Teilzeitarbeit verweigern. Du könntest dann bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, aber nur mit Zustimmung deines Hauptarbeitgebers. Da du nur 30 Monate Elternzeit nimmst, lass dir doch die übrigen 6 Monate noch überrtagen. Dafür müsstest du aber in deinem Schreiben mit rein schreiben "Ich bitte darum, mir die noch verbliebenen 6 Monate Elternzeit zu übertragen, so dass ich diese noch bis zum 8.Geburtstag meines Kindes nehmen kann." Somit kannst du ggf. nochmal in Elternzeit gehen. Wer passt eigentlich auf das Kind auf, wenn du auch wieder arbeiten gehst? Möchte dein Mann auch Elternzeit nehmen? Wenn ja, wann? Wenn er bsp. den 23. und 24. Monat nimmt, so würdest du da kein Elterngeld beziehen. Evtl. wäre da eine Möglichkeit auch bereits Teilzeit in Elternzeit wieder arbeiten zu gehen oder sogar zwei Monate in Vollzeit. Wobei du für Vollzeitarbeit dann deine Elternzeit beenden müsstest und ab dem 2.Geburtstag wieder nehmen müsstest; mach es lieber nicht, es ist zu kompliziert. Teilzeit in Elternzeit ist da aber gut machbar, da dein Mann zu Hause ist und du somit auch ein schon wieder ein finanzielles Einkommen hast. Den Antrag auf Elternzeit musst du erst 1 Woche nach der Geburt einreichen. An deiner Stelle würde ich mir die Zeit auch nehmen. Du kannst ihn auch vorher einreichen und man darf ihn auch einmal während der Elternzeit ändern, aber das kann man auch umgehen, wenn man ihn erst nach der Geburt einreicht. Ich habe diesen Fall gerade privat. Es gab Komplikationen während der Geburt, aber der Elterngeldantrag war bereits weg, Letztlich hat der Mann dann drei Wochen Urlaub genommen (dank eines sehr entgegenkommenden Arbeitgebers) und danach war immer jemand anderes mit bei der Mutter, weil sie körperlich nicht in der Lage war, sich ganztags alleine um das Baby zu kümmern. Inzwischen ist das Baby 6 Wochen alt und noch immer braucht die Mutter Hilfe. Hier wäre es wirklich gut gewesen, wenn der Vater mit zu Hause wäre. Er hat jetzt einen Antrag auf Elternzeit für seine 2 Monate gestellt. Da er diese 7 Wochen vorher bekannt geben muss, kann er erst ab dem 3.Monat wieder zu Hause bleiben. Geplant war, dass er den 7. und 13 Monat nimmt. Nun ist es anders gekommen und er bleibt jetzt den 3. und 4 Monat zu Hause und irgendwie werden sie auch die Eingewöhnung in Kita im 13.Monat jetzt anders hinbekommen.


Tina_33

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Diese Komplikationen haben doch aber nichts daran geändert, dass die Frau in Eltermzeit gegangen ist. Demnach war es doch kein Nachteil, dass der Antrag schon früher ausgefüllt wurde


Mitglied inaktiv

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@Ani Der AG hätte aber nicht auf die 7 Wochen bestehen MÜSSEN. Er kann es, aber er hätte auch sagen können kein Problem. Frau muss bei zeitgerechter Geburt wirklich spätestens 1 Woche nach Geburt die EZ melden, vorher kann sie - wenn sie mag, muss sie aber nicht. kein AG kann sie zwingen. Man hat auch keine 2 Monate Elternzeit als Mutter automatisch, sondern es sind 8 Wochen !!! Mutterschutz. Nun ist es aber so das man wegen Mutterschutz als Frau ein absolutes BESCHÄFTIGUNGSVERBOT in diesen 8-12 Wochen hat - und deshalb kann man die EZ erst später nachreichen. Thema EG ist etwas völlig anderes was hier gar nichts zur Sache tut weil zwei komplett verschiedene Dinge. Und vor der Geburt kann man auch kein EG beantragen, das geht erst nachher weil man die entsprechenden unterlagen wie Geburtsurkundde usw dann erst bekommt. man kann den Antrag vorbeireiten und alles nachreichen - was aber Blödsinn ist weil die Bearbeitung dann in den meisten Fällen länger dauert. @Fragende Sinnvoller ist es GENAU Daten rein zuschreiben, wie hiermit nehme ich EZ von (voraussichtlicher ET) - genaues datum wird nachgereicht - bis zum xx.xx.xxxx. keine Formulierungen wie ich nehme 2 Jahre oder 30 Monate. Das führt meistens zu Kommunikationsproblemen. Und wenn du die kompletten 3 Jahre EZ nicht nutzen möchtest, würde ich gleich dazu schreibend as du dir vorhälst die restliche EZ dir für später aufzubewahren. So kannst du diese immer noch bis zum 8ten Lebensjahr nehmen - gute Sache wenn Kind eingeschult wird... Davon ab würde ich das kürzer und "knackiger" schreiben. Nicht so viele "Nebensachen". Einfach hiermit nehme ich EZ von - bis. Ich plane im rahmen der EZ ab dem ... in TZ zu arbeiten innerhalb von ... Std. Bezüglich der genauen Planung dieser Teilzeit können wir uns gerne 3-6 Monate vorher zusammensetzen. Ich bitte um Übertragung der restlichen EZ von x Monaten zu einem späteren Zeitpunkt der vor dem 8ten Lebensjahr liegt.


Natalie8691

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Also hab nach Vorlagen oder sowas gesucht aber finde nix . Also kann ich nein Elternzeit Antrag und Teilzeitarbeit in Elternzeit so nach der Geburt verschicken ? Antrag auf Elternzeit und Teilzeit während der Elternzeit Sehr geehrter Herr xxxxxx, mit diesem Schreiben gebe ich an, dass ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist für die Dauer von 2 1/2 Jahre die Elternzeit nehmen werde. Der Geburtstermin meines Kindes…. war am 05.11.2017 Zusätzlich beantrage ich nach der 2 jährigen Elternzeit meine Tätigkeit für die restlichen 6-monatige Elternzeit in Teilzeit auszuüben. Beginnend ab 04.11.2019 möchte ich in 20 Wochenstunden arbeiten, verteilt auf die Wochentage, von 7-12 Uhr. Nach Beendigung der 30 Monate Elternzeit am 04.05.2020 werde ich Ihnen wieder in Vollzeit zur Verfügung stehen. Für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit bitte ich um eine schriftliche Zustimmung. Mit freundlichen Grüßen XXX


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