Zimtstern2016
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 01.09.2017. Mein Plan war es in Teilzeit 20 Std arbeiten zu gehen, vorher habe ich in Vollzeit gearbeitet. Mein Arzt hat mir kürzlich mitgeteilt, dass ich schwer erkrankt bin. Das heißt es folgen nun Klinikaufenthalte, evtl. eine Reha usw. Es ist mir nicht möglich meine Arbeit wieder aufzunehmen, dass heißt ich bin direkt aus der Elternzeit aus krankgeschrieben. Habe ich dann einen Anspruch auf ein Krankengeld gerechnet mit 20 Std oder mit Vollzeit 40 Std? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Viele Grüße, Zimtstern2016
Hallo, Je nachdem, was vertraglich vereinbart ist. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Die Elternzeit endet ja schon in rund 5 Wochen, gibt es für die Zeit ab 01.08. bereits Vereinbarungen mit dem AG oder einen neuen Arbeitsvertrag? Du sagst, den Plan waren 20 h/Wo, ist das mit dem Arbeitgeber festgelegt worden? Immerhin ist es bis dahin nicht mehr lange, und du müßtest den Änderungsvertrag eigentlich schon geregelt haben.
Zimtstern2016
Hallo, Nein. Bisher gibt es noch keinen geänderten Vertrag über die 20 Stunden. Mein AG weiß auch noch nichts von meiner Krankheit, dass möchte ich diese Woche persönlich mitteilen, bevor ich in die Klinik muss.
Sternenschnuppe
Anspruch hast Du auf das, was der aktuell gültige Vertrag hergibt. Also Vollzeit und sogar mit 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann erst Krankengeld. Jedoch ist die Frage ob Du gesund dies überhaupt hättest leisten können. Stichwort Kinderbetreuung. Fairer ist es also auf jeden Fall den Vertrag wie geplant auf 20 Stunden zu ändern, das hättest Du ja auch gearbeitet und dementsprechend auch Lohnfortzahlung und Krankengeld zu erhalten. Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Gute für die Behandlung.
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