Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Dauernachtwache in einem Heim für Behinderte. Da ich aus verschiedenen Gründen tagsüber dort nicht arbeiten will/kann, habe ich meine Schwangerschaft verschwiegen und weiter meine 7 Nächte / Monat gemacht. Es geht mir wunderbar und ich habe mir nichts Böses dabei gedacht. Nun wurde mir von jemandem gesagt, das sei ein Kündigungsgrund. Ich war der Meinung ich sollte es dem AG sagen MUSS es aber nicht. Kann mir nun wirklich die fristlose Kündigung drohen? ( Ich bin jetzt in der 28. SSW und habe nicht einmal gefehlt). Lieben Gruß, Viviane
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
(Uni) habe ich in der Personalabteilung nachgefragt da ich auch nichts sagen wollte. Ich bekam die Auskunft, dass man nicht verpflichtet ist dem AG etwas zur SS zu sagen. Man hätte nur selbst "Pech" wenn etwas passiert, da man dann nicht versichert ist da der AG nichts von der SS wusste. Das man dem AG schnellstens von der SS berichtet ist ja eigentlich in eigenem Interesse da man dann die "Vorzüge" des Mutterschaftsschutzes genießt. Also soweit von uns lG Daniela
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