LadyE
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einer großen Frage. Und zwar bin ich gerade noch im ersten Jahr der Elternzeit unserer Tochter( Ich habe 2 Jahre genommen und wollte im 2 Jahr auf 400€ Basis arbeiten), meine Elternzeit geht noch bis Ende Januar 2014 ( Geboren ist unsere Tochter am 31.01.2012.) Nun ist es jedoch so, dass mein Mann und ich über ein weiteres Kind nachgedacht haben, da wir uns schon immer einen möglichst kleinen Abstand gewünscht haben zwischen den 2en. Mein Problem besteht aber darin, dass ich sobald ich erneut schwanger bin ein BV bekommen, da ich in der Intensivpflege tätig bin. Das heisst arbeiten nach dem Jahr währe sofern es gleich klappt nicht möglich. Würde ich dann wieder irgendeinen Ausgleich bekommen oder bin ich dann die Schwangerschaft komplett ohne Geld? Und wie wird dann das Elterngeld beim 2 Kind berechnet ? Sind das dann die gesetzlichen 300€ + Geschwisterbonus? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch ich plane nicht ein Kind zu bekommen, da ich das Geld gern hätte sondern ich versuche eben das Kind so zu planen, dass wir alle noch leben können und dass uns das Geld eben auch reicht. Wenn ich dann 1 Jahr ohne alles darstehen müsste unser Wunsch evtl nach hinten rutschen. Herzlichen Dank LadyE
Hallo, in Zeiten, wo Sie nicht in Elternzeit sind, sondern eigentlich arbeiten würden, dies aber wegen dem BV nicht können, bekommen Sie den normalen Lohn. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Sofern Du das mit den 400€ schon schriftlich hast, würdest Du diese auch bekommen in einem BV, ab dem Zeitpunkt wo Du arbeiten würdest eigentlich. Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz. Elterngeld = Lohn von vorher Nach dem Elterngeld und ohne Arbeit = Nullrunde Arbeit = Verdienst eben. Das alles summieren und durch 12 teilen etc. + Geschwisterbonus. Plant ihr also , dann ist es ratsam schnellstmöglich schriftlich zu haben mit den 400€ Job, da sonst nicht nachweisbar
LadyE
Ja aber wenn ich die 400€ dann dennoch bekommen könnte ja jeder einfach die Elternzeit abbrechen sozusagen und sich wieder voll anstellen lassen - und wenn ich dann direkt im 1 Monate Schwanger würde müsste man mir auch meine 1200€ zahlen? (ist das nicht etwas schwachsinnig?)
Sternenschnuppe
Ne, wieso ? Schwanger wird man ja meist nicht auf Knopfdruck, und wenn es erst nach 12 Monaten klappt ? Wir haben für unseren 2. zwei Jahre gebraucht. Ich bin dann zufällig genau am ende der Elternzeit schwanger geworden, und da ich auch ein BV hatte, bekam ich meinen Lohn von damals wieder. Dass der Teilzeitvertrag noch nicht da war, tja, hätte der AG den nicht so lange rausgezögert, ich hätte ihn lange schon unterschrieben gehabt. Selbst Schuld :-)
LadyE
Hallo Frau Bader, danke für ihre Antwort. Was heisst den normaler Lohn? Ich bin ja jetzt in Elternzeit und würde dann im 2ten Jahr ja "nur" auf 400€ Basis anfangen. Also das heisst wirklich wenn ich einen Vertrag mit 400€ habe dann sind es 400€ und wenn ich die vollen 120Stunden im Monat arbeiten würde dann würde ich das Gehalt bekommen? Und das ist egal wie lange ich dann im 2ten Jahr dort gearbeitet habe bzw ob ich überhaupt angefangen habe wieder dort zu arbeiten? Herzlichen Dank
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