Frage: Schwangerschaft in AU

Hallo sehr geehrte Frau Bader, ich bin nun seit 11 Monaten wegen eines Erschöpfungszustandes arbeitsunfähig geschrieben. Für August ist meine Wiedereingliederung geplant. Was aber würde passieren, wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt oder während der Eingliederung schwanger werden würde. Wer zahlt dann und wie läuft es dann mit der Arbeitsunfähigkeit mit den 78 Wochen, zählen die zusammen oder beginnen sie von vorne, weil es ja nicht die gleiche "Krankheit" ist. Ein Problem wäre, dass ich dann evtl. im 9. Monat ausgesteuert werde, was ich natürlich vermeiden würde. Können Schwangere überhaupt ausgesteuert werden und wer würde zahlen, wenn ich während der AU schwanger werden würde. Worauf berechnet sich das Elterngeld nach 12 Monaten AU, bekommt man dieses dann überhaupt. Zählt hierbei das letzte Gehalt des Arbeitgebers und ist die AU eine Sonderleistung? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen S_abrina

von S_abrina am 09.05.2018, 11:58



Antwort auf: Schwangerschaft in AU

Hallo, die Schwangerschaft würde daran nichts ändern. Denn die Schwangerschaft ist ja keine Krankheit und deshalb würde die Zeit ganz normal ablaufen. Sie können auch schwanger ausgesteuert werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2018



Antwort auf: Schwangerschaft in AU

Hallo, Du wärst schwanger und nicht krank. Warum gehst du von einer Arbeitsunfähigkeit aus, wenn du schwanger werden solltest? Trotz Schwangerschaft kannst du doch arbeiten, in dem Umfang, in dem es in der Wiedereingliederungsmaßnahme vereinbart wurde. LG luvi

von luvi am 09.05.2018, 12:12



Antwort auf: Schwangerschaft in AU

Die Schwangerschaft ändert gar nichts. Du machst ab August wie geplant die Wiedereingliederung und schaust, dass du arbeitsfähig wirst. Und bis du nicht wieder arbeitsfähig wirst, bist du weiterhin AU. Wenn du jetzt schwanger wirst und die Eingliederung nicht machen würdest, dann endet dein Krankengeldbezug ca. 4 Wochen vor der Mutterschutzfrist. Dann bekommst du gar nichts mehr an Krankengeld. Elterngeld kann nicht aus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder aus Krankengeld berechnet werden. Diese ganzen Monate zählen dann mit 0 Euro und damit bleibt dir der Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat. Abgesehen von den ganzen finanziellen Erwägungen verstehe ich absolut nicht, wie man bei chronischem Erschöpfungszustand mit Arbeitsunfähigkeit eine Schwangerschaft planen kann - Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit sind in der Regel sehr anstrengende Phasen, dafür sollte man körperlich und seelisch fit sein. Es geht schließlich um die Verantwortung neues menschliches Leben, das man zur Welt bringt.

Mitglied inaktiv - 09.05.2018, 13:09



Antwort auf: Schwangerschaft in AU

Korrekt ist: Elterngeld kann nicht aus Krankengeld berechnet werden, oder anders formuliert: Monate in denen man Krankengeld aus einer nicht schwangerschaftsbedingten Krankheit bezogen hat, gehen mit 0 Euro in die Berechnung ein.

Mitglied inaktiv - 09.05.2018, 13:14



Antwort auf: Schwangerschaft in AU

Die Schwangerschaft als angedachte „neue Krankheit“, weil nach 78 Wochen die Geldquelle versiegt?! Klingt nach einem echtem Wunschkind aus den richtigen Gründen....

Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 07:32



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