Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch verschweigen?

Frage: Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch verschweigen?

susanne83

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 6. Woche schwanger und habe diese Woche ein Bewerbungsgespräch. Es handelt sich um eine befristete Stelle (Stelleninhaberin ist im Beschäftigungsverbot und anschließend Elternzeit). Bin ich verpflichtet, dem zukünftigen Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft zu erzählen, weil es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt? Es kommt dann noch hinzu, dass es sich um eine Stelle im Gesundheitswesen (psychosomatische Klinik für Jugendliche handelt). Ich bin daher auch nicht ganz sicher, ob es evtl. auch zu einem Beschäftigungsverbot kommen könnte. Von meiner Seite aus besteht dazu zunächst kein Grund (habe alle Impfungen und keine Beschwerden), aber ich bin unsicher, ob der Arbeitgeber das anders sehen könnte. Würde die Notwendigkeit eines Beschäftigungsverbots die Rechtslage ändern? Am liebsten würde ich dem Arbeitgeber die Wahrheit sagen, aber dann bekomme ich den Job sicher nicht und wir benötigen das Geld... Danke für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der EUGH hat entschieden, dass man auch bei einem befristeten Vertrag, den man nicht ausübern kann wegen eines BVs, die Schwangerschaft verschwiegen darf. Dies soll aber dann nicht der Fall sein, wenn es um die Vertretung einer Arbeitnehmerin geht, die wegen Schwangerschaft ihre Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz nicht fortsetzen konnte. In diesem Fall weiß die Bewerberin nämlich, dass das Nichtvorliegen einer Schwangerschaft wesentliche und entscheidende Anforderung für die Ausübung der fraglichen Tätigkeit ist. Das scheint hier doch so zu sein, da die Vorgängerin auch ein BV bekommen hat. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nix sagen ! Mal salopp gesagt, entschuldige, aber 6. Woche ist ja noch sehr früh. Und keiner nach nachweisen ab wann Du von der Schwangerschaft wusstest. Ihr BV heist nihct zwangsläufig dass Du auch eines bekommt.


monne

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Ich galube auch nicht, dass du verpflichtet bist, die frühe SS zu erwähnen. Aber mal abgesehen davon: wenn du mit psychisch Kranken arbeitest, wird dir der AG ein BV geben, denn davon geht für dich und dein Kind im Zweifelsfall ein Risiko aus (sollte mal einer total austicken oder so). Da der AG genau diese Sitaution gerade schon hatte, würde ich von einer Bewerbung absehen. Da machst du dir überhaupt keine Freunde mit, wenn du solabd die Tinte trocken ist sagst: ach übrigens, ich bin auch schwanger. Man sieht sich immer zerimal im Leben und da sind dann die Kollegen und der Chef berechtigterweise sauer auf dich.....


susanne83

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Dummerweise weiß ich eben nicht, ob die Schwangerschaft ein Hinderungsgrund für die Ausübung der Tätigkeit ist (evtl. ist die Vorgängerin nur nicht gegen Röteln o.ä. geimpft). Dummerweise kann ich auch nicht "unauffällig" nachfragen. Gibt es evtl. eine zuständige Stelle bei der man sich erkundigen könnte? Vielen Dank!


Sternenschnuppe

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Ich bleibe dabei. Du gehst davon aus da zu arbeiten also bewerbe Dich ! Du bist jetzt 5+ irgendwas wenn Du in der sechsten Woche bist, viele die es nicht planen erfahren es erst später. Ob Du den Job bekommst steht dann ja noch gar nicht fest.


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