Stina_
Hallo Frau Bader, es würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich wurde als Schwangerschaftsvertretung befristet eingestellt. Nun habe ich nach einigen Tagen im neuen Job selbst erfahren, dass ich schwanger bin. Ich habe es meinem AG direkt mitgeteilt. Er war natürlich nicht begeistert. Heute rief mich die Mitarbeiterin aus der Personalabteilung an, ich solle bitte meinen Dienstvertrag am Montag mitbringen. Es müsse eine Seite ausgetauscht werden, da der Sachgrund für die Befristung (Schwangerschaftsvertretung) noch nicht drin steht, da sie aber eine neue Vertretung für mich (also eine Schwangerschaftsvertretung für die Schwangerschaftsvertretung) suchen müssen, muss dies noch geändert werden. Worauf muss ich am Montag achten? Hat das für mich Konsequenzen, wenn jetzt im Dienstvertrag etwas geändert wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Stina S.
Hallo, verstehe ich nicht. Warum soll es geändert werden? Sie machen die Vertretung bis zu Beginn des Mutterschutzes - danach werden Sie bis Eintritt der Bedingung in EZ gehen. Ich wäre da vorsichtig. Liebe Grüße NB
cube
Geht dein Vertrag denn länger als der Zeitraum, bis du in MuSchu bzw. EZ gehen würdest? Im Prinzip muss nämlich gar nichts geändert werden - du bist als Schwangerschaftsvertretung eingestellt. Diese Position füllst du so lange aus, wie vertraglich vereinbart. Eine Vertretung für dich hat damit nichts zu tun - diese bekommt ja einen eigenen Vertrag. Ich würde also darauf achten, dass dein Vertrag nun nicht so abgeändert wird, dass du plötzlich zum MuSchu oder EZ ohne AG da stehst. Denn ohne AG keine EZ - dann wärest du Hausfrau mit EG-Bezug. Wie gesagt: es bedarf eigentlich keiner Änderung. Du hast einen befristeten vertrag und bist als Schwangere nicht kündbar bis zu dem Tag, der im Vertrag als letzter oder voraussichtlich letzter Arbeitstag genannt ist.
Stina_
Ich danke herzlich! Mein Vertrag ist befristet bis 2021 befristet. Grund für die Änderung im Dienstvertrag ist laut des AG, dass der Grund für meine Einstellung (also Schwangerschaftsvertretung) fehlte. Das muss jetzt nachgeholt werden, angeblich unabhängig meiner Schwangerschaft. Kanm ich statt einer Änderung einen Nachtrag fordern? Kann ich die Änderung ganz verweigern?
Felica
Wenn da jetzt kein Grund für die Befristung steht, kann der AG halt nicht beliebig lange einen befristeten Vertrag geben. Mit Sachgrund dagegen gilt, fällt der weg, kann man dir auch vorher kündigen. Da das aber wegen Schwangerschaft und anschließender EZ ausfällt, wäre das jetzt nichts was dich sorgen muss. Blöde ist es halt, wenn du jetzt eine FG hast. Dann könnte das eine Rolle spielen. Einer Änderung eines Vertrages muss man nie zustimmen. Das geht immer nur wenn beide sich einig sind. Ehrlich gesagt würde ich den Vertrag und was genau geändert werden soll, zu einem Anwalt für Arbeitsrecht bringen bevor ich unterschreibe. Der kann dir dann genau sagen welche Folgen das hat, so aus de Ferne dürfte das ohne genaue Kenntnis nicht möglich sein.
cube
Der Grund ändert sich doch nicht. Du bist doch nach wie vor die Schwangerschaftsvertretung. Das du jetzt selber schwanger bist, ändert doch nichts am Grund deiner Einstellung. Es gibt keinen Grund, deinen Vertrag zu ändern. Und nein, du mußt zu gar nichts zustimmen. Lass dich bloß nicht zu irgendetwas überreden, dass dir dann zum Nachteil gereicht. Würdest du jetzt einer Änderung des Sachgrundes Zustimmen - der ja nach wie vor vorhanden ist - ist es vermutlich einfacher, diesen Grund als nicht mehr vorhanden zu erklären. Hört sich für mich halt eher so an, als wenn sie sich eine Option einbauen wollen, dich vorzeitig rauszuhaben.
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