jonny.1304
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im ersten Jahr Elternzeit. Unsere Tochter ist 6 Monate alt und wir wünschen uns ein zweites Kind. Noch habe ich ja das Recht auf eine volle Stelle ab Januar und wäre sowieso wieder ab Ende der Elternzeit wieder im Beschäftigungsverbot, was sich im Falle einer Schwangerschaft natürlich super auf das darauffolgende Elterngeld auswirken würde. Ich muss mich in 3 Monaten mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen zu welchen Bedingungen ich wiederkomm. Falls ich nicht schwanger werde, kann ich aufgrund der Finanzen nur in Teilzeit wieder einsteigen. Nun meine Frage. Mein Arbeitgeber würde mir ein zweites Jahr Elternzeit mit Teilzeit bewilligen. Bringt es mir finanziell gesehen etwas, Teilzeit in EZ zu arbeiten (bezogen auf den Kinderwunsch) oder soll ich einen ganz normalen Teilzeitvertrag aushandeln, da ich keine Vorteile durch ein weiteres Jahr EZ habe? Wenn ich jetzt ein weiteres Jahr EZ beantrage und schwanger werde, wie werde ich dann bezahlt, falls ich doch schnell schwanger werde und noch nichts mit meinem Arbeitgeber besprochen wurde? Vielen Dank für di eAntwort
Hallo, Sie wissen ja nicht, ob das mit der SchwS klappt. Wenn Sie wieder in den VZ-Vertrag einsteigen wollen u nicht schwanger sind, brauchen Sie eine Kindesbetreuung für Kind 1 Liebe Grüße NB
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