Sehr geehrte Frau Bader!
Mein Sohn wird in zwei Wochen 1 Jahr alt und wird ab September berreut. Mein Mann und ich wünschen uns sehnlichst ein zweites Kind, ich werde im September jedoch in Teilzeit wieder arbeiten gehen (50%). Im Endeffekt erhalte ich somit von Mai bis September keinerlei Gehalt bzw. Elterngeld. Wie würde sich das EG berechnen, wenn ich noch in der Elternzeit schwanger würde? Ich würde ja schließlich 4 Monate keine Leistungen beziehen??
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
von
EB
am 25.04.2019, 13:56
Antwort auf:
Schwanger werden in der Elternzeit
Hallo,
es kommt darauf an, wann die Schwangerschaft eintritt. Monate bis zum 14 LM (bei EG-Bezug) und mit MG werden ausgeklammert. Alle anderen Monate zähölen schlimmstenfalls mit 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2019
Antwort auf:
Schwanger werden in der Elternzeit
Die 4 Monate werden mit 0 € gerechnet. Das du in EZ bist spielt für das neue EG keine Rolle. Lediglich Monate wo du EG bezogen hast, da längstens 14 Monate ind wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast werden beim EG ausgeklammert und dann durch davor liegende Zeiten ersetzt. Ansonsten entscheidet was man in den 12 Monaten vor Bezug verdient hat.
von
Felica
am 25.04.2019, 14:14