Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während EZ und Arbeitsstart

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während EZ und Arbeitsstart

caramel4u

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Hallo, ich habe 2 Jahre EZ, heißt bis Dezember 2016. Ich wollte im September wieder anfangen zu arbeiten, also noch während der EZ. Wir planen Nummer zwei und wenn ET im November oder Dezember wäre, würde ich nicht gerade viel arbeiten - kann mein Chef mir dann den vorzeitigen Wiedereinstieg verwehren? Ein paar Monate Geld, gerade in Bezug auf Elterngeld für Nummer 2 wären schon gut. Wenn ich in der EZ von VZ auf TZ umsteigen will, muss ich das offiziell beantragen? Momentan ist es per Email-Verkehr und mein Chef hat nichts gegen 20 Std. Vielen Dank für die Beantwortung der beiden Fragen :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er mehr als 15 AN hat muss er einen betrieblichen Grund nennen. Sie müssen das off. beantragen - am besten 2 Mo. eher. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Also in Anbetracht des neuen Elterngeldes solltest Du so schnell wie möglich arbeiten und Einkommen erzielen. Seit diesem Monat hast Du bis zum Wiedereinstieg nur Nullrunden dafür. September ist also viel zu spät wenn Du jetzt schwanger werden willst. Wenn der Chef nix dagegen hat ist es doch super, dann macht was aus.


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