Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger während Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwanger während Elterzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, am 30.06.2009 kam unsere Tochter zur Welt. Ich war voll berufstätig, habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld auf 24 Monate auszahlen lassen. Jetzt wurde ich überraschend wieder schwanger, das zweite Kind kommt voraussichtlich am 26.06.2011 zur Welt, die beiden werden also ziemlich genau 2 Jahre Abstand haben. Kann ich trotzdem 3 Jahre Elternzeit für das erste und zweite Kind, also 6 Jahre insgesamt bekommen oder verliere ich jetzt ein Jahr, weil sich die Zeit überschneidet und ich gleich die 3 Jahre beantragt hatte? Ist es richtig, dass ich dann die 300 Euro Mindestbetrag an Elterngeld plus 75 Euro Geschwisterbonus bekomme weil ich die letzten 12 Monate nicht gearbeite habe? Gruß ak226


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das dritte Jahr des ersten Kindes verfällt leider. LG Sabine


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