Cedi
Hallo, meine Frau ist Erzieherin und jetzt in Elternzeit bis 18.01.24, wir möchten gerne dieses Jahr nochmal schwanger werden, damit sie unseren Sohn noch ein Jahr Zuhause betreuen kann. Falls sie im Oktober/November nochmal schwanger wird, bekommt sie anschließend wieder volles Gehalt vom Arbeitgeber ? Viele Grüße
Hallo, sie kann ab dem ersten Tag nach der EZ wieder die Arbeitsleistung zur Verfügung stellen (wenn Kind 1 tatsächlich fremdbetreut ist). Dann entschedet der AG, ob er sie umsetzt, zB in die Verwaltung, oder ein BV ausspricht. Sie bekommt dann den vereinbarten Lohn. Liebe Grüße NB
Dojii
Während der Elternzeit erhält sie kein Gehalt, der Vertrag ruht ja, auch wenn sie wieder schwanger ist. Ab dem 19.01.2024 geht sie dann entweder arbeiten oder erhält vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. In beiden Fällen würde sie ihren Lohn wieder erhalten.
Sternenschnuppe
Dann muss sie die Elternzeit verlängern wenn sie den Sohn betreuen möchte. Ein BV ist dazu da Frauen nicht schlechter zu stellen. Nicht um sich Geld zu erschleichen, welches man unschwanger gar nicht verdienen würde / könnte. Deswegen werden Frauen die es ernsthaft benötigen nicht ernst genommen und müssen sich Anfeindungen aussetzen. BV setzt Arbeitsfähigkeit ( Zeit dazu) voraus! Euer Plan nennt sich Erschleichen von Versicherungsleistungen.
KielSprotte
Was ihr plant ist Sozialbetrug. Zum Glück wird mittlerweile geprüft, ob Kind 1 betreut ist. Hoffentlich hat der AG eine Ersatztätigkeit.
MamaausM2
Euer Plan wird nicht so aufgehen. Ein bezahltes Beschäftigungsverbot dient nicht dazu das ältere Kind dann zu betreuen. Man muss schon arbeiten wollen und können
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