Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung

loko

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Meine Frau die kurz vor Ende ihres dritten elternzeitjahres wieder schwanger wird und ein sofortiges arbeitsverbot vom gyn bekommt. Während des zweiten und dritten elternzeitjahres hat die Frau einen minijob auf 400/bzw.450 Euro ausgeführt. Jetzt die Frage: wer muss die Lohnfortzahlung bestreiten? Der minijobarbeitgeber oder der vom der vollzeitfestanstellung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Elternzeit bekommt sie keinen Lohn. Nach Beendigung der Elternzeit bekommt sie den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Also den vollen Lohn. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ein Beschäftigungsverbot hebt doch die Elternzeit nicht wieder auf! Daher hat sie bis zum Ende der Elternzeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Minijob-AG und nach der EZ durch den Haupt-AG. Gruß Sabine


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