loko
Meine Frau die kurz vor Ende ihres dritten elternzeitjahres wieder schwanger wird und ein sofortiges arbeitsverbot vom gyn bekommt. Während des zweiten und dritten elternzeitjahres hat die Frau einen minijob auf 400/bzw.450 Euro ausgeführt. Jetzt die Frage: wer muss die Lohnfortzahlung bestreiten? Der minijobarbeitgeber oder der vom der vollzeitfestanstellung?
Hallo, in der Elternzeit bekommt sie keinen Lohn. Nach Beendigung der Elternzeit bekommt sie den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Also den vollen Lohn. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ein Beschäftigungsverbot hebt doch die Elternzeit nicht wieder auf! Daher hat sie bis zum Ende der Elternzeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Minijob-AG und nach der EZ durch den Haupt-AG. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Ich bin aktuell in der 26. SSW mit meinem 2. Kind. Meine Frauenärztin möchte mir ein Attest über ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Können Sie mir bitte behilflich sein, was das ggf. finanziell für mich bedeutet. Die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft war ich in Elternzeit und habe 50% gearbeitet. Von den vergangenen 3 M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Hallöchen Frau Bader, ich habe hier eine sehr komplizierte Frage. ich bin jetzt in 29 SSW und arbeite ich seit 6 Jahren Vollzeit und Minijob. ich habe vor während der Elternzeit Minijob bei meinem Hauparbeitgeber machen, wie soll ich am besten machen? Und ob das beeinflusst für zweites Kind da wir noch vor haben innerhalb den 14 Monaten Elterngeld ...