Perlhuhn-c
Hallo Fr. Bader, ich habe zwar schon recherchiert, bin mir aber nicht sicher, ob das alles so richtig ist, was ich über EZ in Erfahrung gebracht habe. - Meine Tochter ist am 28.10.12 geboren worden. - ich habe dann 18 Monate EZ genommen - die restlichen Monate habe ich übertragen vom 20.12.18 - 19.04.20 Nun bin ich wieder schwanger und habe gelesen, dass ich die aktuelle EZ 1 Tag vor dem neuen Mutterschutz kündigen muss. Der MuSch würde am 9.8.19 beginnen und bis 15.11.19 andauern. Da man die EZ bis zur Vollendung des achten Lebensjahres nehmen muss, würde ich die derzeitige EZ während dem Mutterschutz pausieren/ kündigen und nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen. Ist das so korrekt? Die EZ von dem 2. Kind (vermutlicher Termin am 20.09.19) würde ich dann im Anschluss an die EZ meines 1. Kindes nehmen (ca. Juli 2020). Habe ich das so richtig verstanden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße Carolin
Halo, Sie können nur 12 Mo bis zum 8. Geb übertragen. Ich würde zur Geburt die EZ beenden und denn vom neuen Kind nehmen Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn dein Kind 2012 geboren ist, kannst du max. 12 Monate auf einen Zeitraum nach dem 3. Lebensjahr übertragen. Hier scheint irgendwas schiefgelaufen zu sein. Ansonsten stimmt es aber: du kannst die aktuelle Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden um volle Mutterschaftsleistungen zu beziehen. Noch restliche Elternzeit von Kind 1 ist dann aber weg, da bei Geburten vor dem 1.7.2015 die Elternzeit in maximal 2 Zeitabschnitte aufgeteilt werden konnte/kann.
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