Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während Elternzeit des 1. Kind

Frage: Schwanger während Elternzeit des 1. Kind

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Die Elternzeit vom 1. Kind läuft noch bis 06/04. Im Januar 03 wird unser 2. Kind geboren. Nun meine Fragen: 1. Spät. wann muss ich dem Arbeitgeber über die 2. SS Bescheid geben. 2. Ist es richtig, dass die 2. Elternzeit erst nach Ende der 1. beginnt, d.h. bis 06/07 dauert? 3. Spät. wann muss ich meinem Arbeitgeber die Kündigung vorlegen, wenn ich danach nicht mehr weiterarbeiten möchte? Vielen Dank für Ihre Antworten! Gabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gabi, 1. lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. 2. Wenn man nichts anderes beantragt 3. Das kommt darauf an. Im EU mit den normalen Fristen, zuim Ende des EU 3 Mo. Küfrist Gruß,NB


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