Vfbmaus1989
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage. Ich arbeite als Krankenschwester in einer Klinik, momentan auf 50% in Elternteilzeit. Diese geht noch bis 9.2020 dann würde mein 100% Vertrag wieder aktiv werden. Normal würde ich ihn dann umschreiben auf einen teilzeitvertrag. Was wäre wenn ich jetzt aber schwanger werden würde , momentan wird ja jede Krankenschwester durch corona ins BV geschickt. Würde sich dann während des BV der Vertrag auch automatisch ändern,? Sprich würde ich ab September dann 100% im BV bekommen? Und wie würde das mit dem Mutterschaftsgeld aussehen?100% oder 50%? Ich bin da momentan etwas überfragt. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Mfg
Hallo, EIn BV bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich im vertraglichen Umfang arbeiten könnten (Kinderbetreuung gesichert). Darauf würde ich mich nicht verlassen. Sie können ansonsten erhebliche Probleme bekommen,wenn der AG Sie umsetzt und SIe dann tatsächlich nicht arbeiten können. Es gibt keinen Anspruch auf ein BV. Liebe Grüße NB
mellomania
vorab: ein bv gibt es nur dann, wenn es nötig ist und wenn kind 1 so betreut ist, dass du morgen sofort anfangen könntest zu arbeiten, sollten sich die bestimmungen diesbezüglich oder die gegebenheiten (z.b.ersatzarbeitsplatz) ändern. heitß du kannst nicht auf 100 prozent umschreiben in der hoffnung, schwanger zu werden und ein bv zu erhalten, dein erstes kind ist aber nicht betreut! du könntest also nicht morgen sofort anfangen zu arbeiten. und da das ganze mit kiga eingewöhnung etc gerade nicht rund läuft, wäre das sehr gefährlich für deinen job. denn WENN du auf 100 schreibst und kannst nicht 100 arbeiten, musst du kündigen! dieses risiko würde ich never eingehen. mutterschaftsgeld gibt es so wie du arbeitest. wie lange hattest du elternzeit?
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