Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger vor jobantritt

Frage: schwanger vor jobantritt

FlorisLe

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Hallo Frau Bader, Ich bin im Begriff eine neue Stelle anzutreten. Dann werden die ersten 6 Monate Probezeit sein. Stimmt es, dass ich wenn ich in ein paar Wochen von meiner Schwangerschaft berichte trotzdem nicht gekündigt werden darf, da ein Sonderkündigungsrecht besteht? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Sternenschnuppe

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Ja stimmt, nennt sich aber Kündigungsschutz ;-)


Mitglied inaktiv

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Eine Ausnahme!!!! Besteht die Probezeit auf einen befristeten Vertrag, dann gibt es diesen Schutz nicht. In dem Fall muss ja nicht extra gekündigt werden, sondern der Vertrag würde dann einfach so auslaufen. Anders sieht es aus, wenn in dem Vertrag steht, wir schließen für 3 Jahre befristet ab oder gar auch unbefristet und die ersten 3-6 Monate davon sind Probezeit. Dann gilt die Probezeit als bestanden.Nur in extrem wenigen Fällen kann mit Zustimmung des Gewerbeamtes trotzdem gekündigt werden, zB weil der Betrieb schließt.


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