Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, brauche mal Ihre Hilfe. Ich bin im 6. Monat schwanger und werde mich von meinem Freund trennen da es nicht mehr funktioniert. Ich bin Beamtin und habe einen Job, allerdings wollte ich nach der Geburt ca 1 Jahr zu Hause bleiben und dann für ca. 15-20 Stunden in der Woche erst wieder arbeiten. Jetzt weiß ich garnicht, was ich machen soll da wir auch nicht verheiratet sind. Unterhalt fürs Kind muss er ja zahlen aber was ist mit mir? Selbst wenn ich 450 Euro (Budgeform) Erziehungsgeld und 150 Euro Kindergeld im 1. Monat erhalte, dann kann ich noch nicht mal die Miete und priv. Krankenversicherung davon bezahlen. Steht mir überhaupt was zu von ihm? Wir wären jetzt 6 Jahre zusammen. Oder muss ich auch zum Arbeitsamt (obwohl ich ja nicht arbeitslos bin)? Oder bin ich gezwungen 8 Wchen nach der Geburt schon wieder zu arbeiten? Meine Eltern wohnen 40 km weiter weg und zu meiner Arbeitsstelle fahre ich auch nochmal 25 km. Oder muss ich von meinem Ersparten erstmal leben? Wo kann ich denn was genau beantragen? Danke für Ihre Antworten Eine verzweifelte Sandra
Hallo, Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) 4.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Sandra! Ich bin auch Beamtin und hatte so meine finanziellen Probleme während der Elternzeit.Bin von Pontius zu Pilatus gelaufen um Unterstützung zu finden ...Aber am Ende stehst Du als Beamtin leider immer ziemlich alleine da... Viell. kann ich Dir ein paar Tips geben!? Allerdings kann ich Dir nur sagen, wie das in Bayern so läuft, denke aber in anderen Ländern wird es zumind. ähnlich sein. 1. Zuerst einmal bekommst Du ja Dein Gehalt bis zum Ende des Mutterschutzes voll weiter. 2. Du bekommst von Deinem Dienstherrn einen Zuschuss zur KK von 30,- Euro/monatl. 3.Wenn Du während Deiner Elternzeit für Deinen Dienstherren arbeitest (jede Std. zählt) bekommst du Deine KK-Beiträge voll erstattet. Du darfst allerdings max. die Hälfte der regelmäßigen Arbeiszeit arbeiten. 4. Du kannst Wohngeld beantragen 5. Es gibt einen Zuschuss vom Jugendamt für eine Unterbringung in einer Kinderkrippe! Bei mir haben sie es komplett übernommen. 6.Du kannst ein zinsloses Darlehen bei Deinem Dienstherren beantragen für die Erstausstattung. 7. Lass Dir von der Arge (Hartz IV) Deinen Bedarf ausrechnen. Die zahlen auch, wenn Du nicht arbeitslos bist. Ich hoffe, das hilft Dir ein bischen weiter.. Ich drück Dir die Daumen! Gruß Pia
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