Kira1081
Hallo, Kurz zu meinem Problem: Ich habe mich vom Kindsvater unserer Tochter getrennt, und bin mit meiner Tochter ausgezogen. Unterhalt wurde soweit mit meiner Anwältin berechnet das er für meine Tochter und mir Unterhalt zu leisten hat, er sieht nicht ein für mich Unterhalt zu leisten, für seine Tochter schon.. Ok das Jobcenter hat sich auch nun eingeschaltet. Okay... Nun hat sich eine neue Situation herausgestellt und weis nicht wie ich mich am besten Verhalten soll, da ich mit meinem neuen Partner in einer BG wohne mit meiner 5 monatigen alten Tochter... bin ich nun auch noch voraussichtlich erneut schwanger vom neuen Partner (total verflixte Situation und total unpassend) Wie sieht es aus mit dem Unterhalt ? Ist das richtig das das Jobcenter alles anrechnet in einer BG (Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt) ? Ich bin total verzweifelt, was kommt nun noch auf mich alles zu? Ich weiß einfach nicht weiter... Vielen Dank im vorraus...
Hallo, da Sie einen RA haben, darf ich nichts sagen Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Dein neuer partner ist dann vorrangig zu uh verpflichtet. Also dir gegenüber. Ansonsten wir akkes angerechnet. Uh, kg , gehalt von deinem Freund.
Kira1081
Aber mein neuer Partner ist doch nicht der Vater von meiner 5 mon.altrigen Tochter ?? Und verheiratet bin ich auch mit keinem der Väter? Irgendwie unlogisch...
Colien07022004
Das ist in der Tat eine verflixte Situation. Als Bedarfsgemeinschaft wird man angerechnet, wenn man mindestens 1 Jahr zusammen lebt, vorher wird das Gehalt des Partners nicht mit einberechnet (das weis ich, da es vor 7 Jahren bei uns der Fall war und es nach einer Klage vorm Sozialgericht so in der Urteilsbegründung stand). Vorraussetzung: keine gemeinsamen Kinder, keine gemeinsamen Versicherungen, kein gemeinsames Konto etc... Ob deine SS jedoch ein Grund ist, sein Gehalt mit einzuberechnen, frage bitte dein Jobcenter. Ansonsten rechnet das Jobcenter alles an, vom Kindergeld bis zum Elterngeld. Du erhälst Elterngeld nachwie vor aber dadurch unter Umständen keine Hilfeleistung vom Jobcenter. Meist liegt ja das Elterngeld bei mindestens 300€ auch Unterhalt/Unterhaltsvorschuss wird angerechnet und schmälert den Bezug deiner Tochter erheblich oder gar auf null. Auf der Wohngeldstelle kannst du nach Mietzuschuss fragen, dort zählt aber auch das Geld deines Lebenspartners mit rein. Lg
CKEL0410
Uh für das erste kind zahlt ja der vater. Ich glaube das ihr jetzt schon zusammen berechnet werdet da du schwanger von ihm bist. Aber der uh für dich vin deinem ex fällt dann weg weil der neue man von dem du dann ein kind hast vorrangig für dich zahlen muss.der staat guckt halt erszmal das er alles ausschöpfen bevor er eintritt. Somit wird das gehalt deines freundes voll angerechnet.
Kira1081
Nunja ich habe ja noch keine definitive Bestätigung vom Frauenarzt ob ich schwanger bin, aber ST ist positiv, somit weiß ja noch keiner von meiner Schwangerschaft... Naja mal schauen was das Jobcenter mir daraufhin sagt, wenn ich die Bestätigung erhalten habe. Oh man es ist alles so korios und verflixt, da blickt man doch einfach nicht mehr durch, ich meine wie soll man so 2 kleine Wesen groß kriegen wenn einem alles gekürzt wird... Ich meine meine kleine Tochter kann doch nichts dafür, und dann wird auch noch das Kindergeld angerechnet... Und arbeiten gehen kann ich ja nunmal leider zur Zeit nicht, und da ich erneut schwanger bin, wird es mit der Jobwahl für die nächsten Jahre sowieso schwierig.. Und meine Freund (Vater des ungeborenen) macht eine Umschulung unterstützt vom Jobcenter, wie soll er da Unterhaltspflichtig sein können...
Sternenschnuppe
Was hast Du denn vor dem ersten Kind gearbeitet, wieviel Elterngeld bekommst Du ? Natürlich ist KV 1 nicht mehr für Dich zuständig, wenn Du wegen des Kindes von KV2 Zuhause bleibst. Da muss der dann ran. Oder aber Du suchst Dir Arbeit nach dem Mutterschutz und das Kind geht zur Tagesmutter. Für das Kind muss KV1 natürlich seinen Unterhalt zahlen. Und im Rahmen einer Umschulung bekommt KV2 ja ALG1, da könntet ihr dann Kindergeldzuschlag zum Kindergeld und Wohngeld beantragen.Unterhalt und Kindergeld für das 1. Kind , das rechne mal aus was das ergibt. Notfalls muss KV2 sich noch einen Nebenjob suchen um das Einkommen zu erhöhen. 165€ oder so darf er anrechnungsfrei ja verdienen.
Kira1081
Hallo, leider war ich arbeitssuchend bevor ich schwanger wurde, und als ich ein Job in Aussicht hatte, wollten diese mich nicht da ich da die Bestätigung bekommen habe schwanger zu sein... Nunja so nun bekomme ich 300 euro Elterngeld. Und mein Freund bekommt kein ALG1 und da wir in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, wird alles angerechnet und somit bekommen wir nicht wirklich viel an Leistungen...und da wir Leistungen beziehen steht uns auch kein Kindergeldzuschlag zu, und wie es mit wohngeld ist weiß ich nicht da das JC uns die Miete zahlt... Und wie soll ich mir arbeit suchen nach dem Mutterschutz, okay meine Tochter ist dann 1 1/2 Jahre , aber mein Neugeborenes braucht seine Bezugspersonen.. und die gebe ich dann noch nicht zu Händen einer fremden Tagesmutter...
Sternenschnuppe
Verstehe ich. Die Frage ist ob man sich die Wunschvorstellung leisten kann. Hat Dein Freund einen Beruf in dem er arbeiten könnte ? Ich kenne es nur dass man bei einer Umschulung ALG1 bekommt oder von der Rentenkasse.
Kira1081
Nunja er ist ja schon von morgens bis abends in der umschulung und kurz vor der Zwischenprüfung... und dann noch mehr arbeiten steht nachher die Umschulung auf der Kippe... das ist auch verdammt schlecht Es klappt gerade einfach garnichts... ich kann nicht arbeiten gehen wegen meiner kleinen und aufgrund meiner erneuten Schwangerschaft will mich eh keiner ...
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