Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger und arbeitslos...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwanger und arbeitslos...

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich beziehe seit Oktober 2007 das Arbeitslosengeld 1. Jetzt bin ich in der 7 Woche schwanger. Wie gehe ich jetzt damit am besten um? Wann sollte oder muss ich das dem Arbeitsamt sagen? ich wurde jetzt noch weiter vermittelt zu einem speziellen Arbeitsvermittler der nur wenige Leute *betreut*. Soll ich ihm das gleich sagen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten Sie "ganz normal" Leistungen bis zum Ende des Mutterschutzes - danach setllt sich die Frage der Verfügbarkeit neu. Das Sie praktisch Probleme haben werden, einen AG zu finden, spielt dabei keine Rolle. Dem AA ist es aber unverzüglich mitzuteilen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nicht "sagen" - Kopie des Mutterpaß mit vorauss. ET hinschicken. Das genügt :-) Alles Gute, Maike


Mitglied inaktiv

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Danke für deine schnelle Antwort! Wann sollte man das hinschicken? Wie sind dann die *Forderungen* des Arbeitsamtes? Läuft es genauso weiter wie bisher mit den Vorschlägen und Bewerbungen oder lassen sie es eher ruhen? Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit einem Vermittler und weiss noch nicht wie ich mich verhalten soll. Bin dann auch erst in der 8. Woche. Lieben gruß Danke


Mitglied inaktiv

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Einfach an die Agnetur für Arbeit senden, versehen mit Deiner Kundennummer. Dein Vermittler bekommt das dann auch auf den Tisch... irgendwann :-) Da Du den Termin bereits hast wirst Du ihn wahrnehmen (müssen). Dann kannst Du den Mutterpaß direkt vorlegen, damit er kopiert wird. Jetzt am Anfang kann es sein, dass Du noch Vermittlungsvorschläge bekommst. Ich würde s allerdings von Deiner Branche und Deiner Kundengruppe abhängig machen, ob ich Dir noch welche zusende. Dein Vermittler kann das ganz anders handhaben... macht jeder anders. Ansonsten bleibst Du vermittelbar wie jeder andere auch, bekommst Dein ALG wie jeder andere auch und hast dieselben Pflichten wie alle anderen auch. Liebe Grüße, Maike


Mitglied inaktiv

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Danke das ist lieb! Aber nun noch eine letzte Frage... Sollte ich bis zur 12. Woche warten, oder ruhig jetzt schon? Bin an morgen in der 8.SSW. Liebe Grüße


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