Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger und Arbeit...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger und Arbeit...

Angel90

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Erstmal zu meiner Situation. Ich bin 24, bin verheiratet, haben eine Tochter (4) und ein Eigenheim. Ich habe Anfang des Jahres meine Ausbildung zur Zahntechnikerin beendet und wurde für 1 Jahr übernommen. Aber auch nur weil es hieß, dass unsere älteste Arbeitskollegin in Rente geht. Doch dies tut sie nicht. Wir haben seit März Kurzarbeit und ich bekomme eigentlich nur den Gesetzlichen Mindestlohn von 1500 euro. Aber durch die Kurzarbeit ist es weniger. Also ich habe eine 40 Std. Woche. Jetzt bin ich schwanger geworden. Ich weiß gar nicht ob ich dort überhaupt noch arbeiten kann wegen Kunsstoffen, Stauben, Lösemitteln ect. Jedenfalls ist es ein sehr kleines Labor und ich könnte somit auch keinen anderen Arbeitsplatz bekommen. Meine Chefin meinte ich sollte mich einfach krankschreiben lassen und dann übernimmt die Krankenkasse das Gehalt. Meine Ärztin sagt aber das kann sie nur wenn meine Schwangerschaft irgendwie gefährdet wäre wie Frühgeburt oder so. Und das ist ja jetzt nicht. Ich habe aber von einem Berufsverbot gehört. Was ist das genau und wer spricht es aus? Was kann ich also tun? Wer bezahlt mich weiterhin und wie viel wird es sein da ich ja den Mindestlohn bekomme? Ich hoffe sie können mir helfen. Mein Mann arbeitet übrigens auch (falls dies wichtig ist) und bekommt 2200 Butto. Danke schon mal im Voraus. mit freundlichen Grüße, Katrin


Sternenschnuppe

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Die Chefin muss Dir ein Beschäftigungsverbot geben. Dann bekommst Du das was Du verdienen würdest und bist freigestellt. Sie kann sich das wiederholen bei der Krankenkasse, wenn sie in die Umlage 2 eingezahlt hat. Das haben die meisten AG. Wenn die Chefin sich weigert, dann wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt. Deine Chefin verweigert dann das Mutterschutzgesetz , das finden die mit Sicherheit nicht witzig. Bis das geklärt ist würde ich zur Sicherheit eine AU erbitten, beim FA oder auch Hausarzt.


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