Candan94
Hallo, Ich hätte da mal eine frage. Ich habe bei meinen Arbeitgeber meine elternzeit verkürzt gehabt so das ich 1.3 wieder arbeiten sollte. Jetzt nun bin ich das 2. mal Schwanger unf laut meiner Ärztin krieg ich ein Beschäftigungsverbot… Wie sieht es aus bin ich dann ab dem 1.3 „krank“ ganz normal und krieg mein vollen Lohn oder wird das dann anders gerechnet ?? Mit freundlichen Grüßen Candan
Hallo, könnne Sie nachweisen, dass Sie bei der Beantragung der Verkürzung noch nicht schwanger waren? Sonst könnte es unter Mißbrauch fallen. Ansonsten bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Bv erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
Wusstest du bei der Verkürzung von der Schwangerschaft? Du erhältst im bv das qas du ohne bekommst. Wenn du arbeitsfähig bist und arbeiten kannst. Der AG stellt eigentlich ein bv aus. Ärzte nur im Ausnahmefall. Weiß der AG von der Schwangerschaft?
Candan94
Als ich die verkürzung meiner elternzeit beantragt hatte wusste ich noch nichts von meiner schwangerschaft.. Nein der AG weiss noch nichts von der Schwangerschaft weil ich die sorge hatte das die evtl dann meine elternzeit doch nicht enden lassen am 1.3 Und wenn es sein sollte das ich nicht meinen vollen Lohn kriege das ich dann evtl auf ein bv verzichte und doch versuche zu arbeiten Also während meiner ersten schwangerschaft hab ich auch ein schreiben von meiner Ärztin bekommen das ich während der Schwangerschaft nicht arbeiten darf.
mellomania
wie war vereinbart wie du ab 1.3 arbeitest? hast du die verkürzung und die arbeitsvereinbarung ab 1.3. schriftlich?
Candan94
Jaa mir wurde genehmigt das ich zum 1.3 anfange Also bedeutet das für mich wenn ich „krank“ bzw bv habe ohne auch ein tag gearbetet zu haben krieg ich mein vollen gehalt bis zum schwangerschaftsschutz ?
mellomania
du bekommst das, was vereinbart war. wenn vollzeit möglich ist, dass du eben so arbeitest, wenn kein bv kommt, dann das. wenn du krank bist, bis du krank, dann gibt es kein bv. das musst du unterscheiden.
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