Mitglied inaktiv
hallo, ich bin noch bis mai nächsten jahres in ez. wir möchten aber gerne noch ein zweites kind. und werde dann wahrscheinlich, wenn alles klappt, wieder schwanger sein. mein ag kann mich leider nicht als tz einstellen, da ich zuvor vz gearbeitet habe und im eine volle kraft im betrieb fehtl. nun meine frage, muss er mir kündigen oder ich ??? kann ich mich dann anschliessend al melden und was für alg beziehe ich dann? ich war vor der elternzeit vollzeittätig über sieben jahre... muss ich mich dann mit meinem mann familienverischern oder läuft das dann über das arbeitsamt automatisch? bekomme ich dann beim nächsten kind elterngeld, wie hoch ist der betrag dann?? danke für die beantwortung, auch wenn es mehrere fragen auf einmal waren.. lg silke
Hallo, das hängt alles wesentlich vom neuen ET ab. Fragen Sie doch bitte noch mal, wenn Sie wirklich schwanger sind. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld bekommst du. Wenn du nicht arbeiten warst den Mindestbetrag von 300€. Wenn du arbeiten warst, 67% vom Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt.
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