Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger mit Beschäftigungsverbot während TZB in Elternzeit - Elterngeld?

Frage: Schwanger mit Beschäftigungsverbot während TZB in Elternzeit - Elterngeld?

Kaachen

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Hallo, ich habe folgende Problemstellung. Unser Sohn kam im Februar 2013 zur Welt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt (bis Feb 2015) und werde ab Februar 2014 offiziell in den Teilzeit-Zwischenvertrag wechseln (30h). Erstmal nehme ich aber noch Resturlaub und Überstunden aus dem Vollzeitvertrag. (Könnte ich den Resturlaub auch auf die Vollzeitbeschäftigung Ende der Elternzeit danach sparen?) Angenommen ich würde im Sommer schwanger werden. Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, erhalte ich aufgrund meiner Tätigkeit ein Beschäftigungsverbot. Wie liefe dann die Berechnung des Elterngeldes? Komme ich im Februar 2015 in die Berechnung der 40h? Auch Gehaltsmäßig während des Beschäftigungsverbots? Oder befinde ich mich dann in einem Leerzeitraum und der AG kann von Februar bis Geburt irgendetwas für mich nachteiliges mauscheln? Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen. Viele Grüße und vielen Dank schonmal, Kaachen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Kaachen

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Danke für die rasche Antwort, Frau Bader!!! Wie ist es denn, wenn der TZ Vertrag während der Elternzeit 1 in einer zweiten Schwangerschaft ausläuft? Ohne Schwangerschaft würde ich automatisch in den alten Vertrag (Vollzeit) zurückwechseln. Ist der AG verpflichtet trotz BV weiterzuzahlen? LG!


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