Beckys
Sehr geehrte Frau Bauer, Ich habe folgendes Problem Ich habe am 11.04.2016 einen Arbeitsvertrag mit meinem AG geschlossen der eine 6 monatige probezeit vorsieht und mit Ende dieser Probezeit am 10.10.2016 auslaufen würde. Jetzt habe ich am 8.9.2016 eine Vertragsverlängerung unterzeichnet für die Zeit vom 11.10.2016 bis 10.04.2018. Heute morgen habe ich dann einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand gehalten. Da ich in der ambulanten Krankenpflege tätig bin möchte ich gerne so schnell wie möglich einen Frauenarzt aufsuchen um die Schwangerschaft nicht zu gefährden. Wie sieht das mit dem Arbeitsvertrag aus? Kann mein AG die vertragsverlängerung zurück nehmen bzw. Kündigen da sie ja noch nicht in kraft getreten ist oder ist diese für ihn bindet und er muss mich zum Ende des Mutterschutzes "behalten"?
Hallo, der Vertrag besteht weiter Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Vertragsverlängerung von beiden Seiten unterzeichnet wurde, dann ist der Arbeitsvertrag gültig. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft tritt Kündigungsschutz ein. Der Frauenarzt hat jedoch nichts mit den Arbeitsbedingungen zu tun! Der Arbeitgeber muss nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (dabei kann ein Betriebsarzt beratend tätig werden) und dich mit ungefährlichen Tätigkeiten, wenn möglich, weiter beschäftigen. Das kann auch eine administrative Tätigkeit sein. Deswegen ist es wichtig, die Schwangerschaft bald bekannt zu geben.
chrissicat
Die Vertragsverlängerung kann der Arbeitgeber nicht zurücknehmen. Der Vertrag ist gültig bis zum Befristungsende (10.04.2018). Ob der Arbeitgeber dich danach weiterbeschäftigt oder ob er den befristeten Vertrag zum 10.04.2018 auslaufen lässt, kann er jedoch frei entscheiden. Die Vertragslänge wird weder durch Schwangerschaft noch durch Mutterschutz oder Elternzeit beeinflusst.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Ich bin seit 1 Jahr im Krangeld wollte jetzt im April in die Wiedereingliederung und wieder voll durchstarten im Job jetzt weiß ich seit 2 Tagen das ich Mutter werden (positiv getestet) ungeplant Mein AG erteilt schwangeren ein sofortiges BV muss ich jetzt trotzdem im April die Wiedereingliederung starten oder gehe ich dan ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Sehr geehrte Frau Bader, Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit