Beckys
Sehr geehrte Frau Bauer, Ich habe folgendes Problem Ich habe am 11.04.2016 einen Arbeitsvertrag mit meinem AG geschlossen der eine 6 monatige probezeit vorsieht und mit Ende dieser Probezeit am 10.10.2016 auslaufen würde. Jetzt habe ich am 8.9.2016 eine Vertragsverlängerung unterzeichnet für die Zeit vom 11.10.2016 bis 10.04.2018. Heute morgen habe ich dann einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand gehalten. Da ich in der ambulanten Krankenpflege tätig bin möchte ich gerne so schnell wie möglich einen Frauenarzt aufsuchen um die Schwangerschaft nicht zu gefährden. Wie sieht das mit dem Arbeitsvertrag aus? Kann mein AG die vertragsverlängerung zurück nehmen bzw. Kündigen da sie ja noch nicht in kraft getreten ist oder ist diese für ihn bindet und er muss mich zum Ende des Mutterschutzes "behalten"?
Hallo, der Vertrag besteht weiter Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Vertragsverlängerung von beiden Seiten unterzeichnet wurde, dann ist der Arbeitsvertrag gültig. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft tritt Kündigungsschutz ein. Der Frauenarzt hat jedoch nichts mit den Arbeitsbedingungen zu tun! Der Arbeitgeber muss nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (dabei kann ein Betriebsarzt beratend tätig werden) und dich mit ungefährlichen Tätigkeiten, wenn möglich, weiter beschäftigen. Das kann auch eine administrative Tätigkeit sein. Deswegen ist es wichtig, die Schwangerschaft bald bekannt zu geben.
chrissicat
Die Vertragsverlängerung kann der Arbeitgeber nicht zurücknehmen. Der Vertrag ist gültig bis zum Befristungsende (10.04.2018). Ob der Arbeitgeber dich danach weiterbeschäftigt oder ob er den befristeten Vertrag zum 10.04.2018 auslaufen lässt, kann er jedoch frei entscheiden. Die Vertragslänge wird weder durch Schwangerschaft noch durch Mutterschutz oder Elternzeit beeinflusst.
Ähnliche Fragen
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?