Hallo Frau Bader, noch zwei letzte Frage zur erneuten Schwangerschaft während der Tz in EZ. 1.) Wenn ich ab dem 05.03. in MuSchutz gehe, und die TZ in EZ vorher beenden möchte wg. der Vollzeitbezahlung während des Muschutzes, schreibe ich dann an die Personalabteilung: Ich kündige meine TZ in EZ vorzeitig zum 04.03. oder zum 03.03? Ich frage so blöd, da ja beim 04.03. dann kein einziger Tag Vollzeitarbeit dazwischen liegt? 2.) Und was mache ich mit dem anteiligen Urlaub bis dahin? Kann ich quasi die TZ in EZ zum 04.03. beenden, jedoch bereits eine Woche voher in Urlaub gehen und aus dem Urlaub direkt in Muschutz?? Vielen Dank!
von silvic am 15.09.2014, 11:10