Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit bis zum 23.05.2023 in Elternzeit. Ich bin erneut schwanger und mein geplanter ET ist der 21.06.2023. -Wann muss ich die jetzige Elternzeit vorzeitig beenden um Mutterschaftsbezüge zu erhalten und um rechtzeitig eine neue Elternzeit zu beantragen? - bleiben meine 10 Urlaubstage aus 2021 erhalten? - meine Firma zahlte beim 1. Kind eine einmalige Babyprämie (4 Wochen Mutterschaftsgeld), habe ich hier erneut Anspruch drauf? - da ich nicht gearbeitet habe, bekomme ich „nur“ das Basiselterngeld, korrekt? Danke!
von Seychellois am 22.12.2022, 13:00